Zierbinden-Zwergschilderwels (Peckoltia vittata)

Aus Pet Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zierbinden-Zwergschilderwels
Peckoltia vittata
Zierbinden-Zwergschilderwels (Peckoltia vittata)
Name Zierbinden-Zwergschilderwels
Name Lat. Peckoltia vittata
Synonym L15
Familie Harnischwelse
Familie lat. Loricariidae
Ordnung Welsartige
Ordnung lat. Siluriformes
Verbreitung Brasilien
Lebensraum Nebenflüsse, Bäche
Tiergröße 10-13 cm
Ernährung Omnivor, weiches Holz
Temperatur 23-27 °C
pH-Wert 6,5-7,5
Härte 1-15 °dH
Verhalten Nachtaktiv, friedlich
Haltung Einzeln, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Experten
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Zucht Schwierig
Aquarium ~ 200 l
Lebenserwartung 5-8 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Die Zierbinden-Zwergschilderwelse sind im Einzugsgebiet des Rio Xingu in Para (Brasilien) beheimatet. Sie leben im Stillwasser kleiner Flüsse und Bäche, bevorzugt zwischen Totholz und Wurzeln, die ins Wasser ragen.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine robuste Bepflanzung haben, mit Steinen und Höhlen (Welshöhlen) sowie Wurzeln, die Versteckmöglichkeiten bieten und zugleich Bestandteil ihrer Ernährung sind. Ein sandiger Bodengrund, etwas gedämpftes Licht (Schwimmpflanzen) und eine schwache Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Sie ernähren sich von pflanzlicher und tierischer Kost. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen Trockenfutter für Harnischwelse (Granulat, Pellets, Chips, Tabletten) füttern, ergänzt mit Algenblättern, weichem Holz und frischem Gemüse, wie Zucchini, Broccoli, gequetschten Erbsen, überbrühtem Spinat sowie Zoopankton, Cyclops, Daphnien, Artemia, Mückenlarven etc. (lebend oder tiefgekühlt).

Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird, ausgenommen Pflanzenkost. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Fütterung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.

Vergesellschaftung

Sie sind dämmerungs- bis nachtaktiv. Innerartlich verhalten sie sich manchmal territorial, daher sollten mehrere Tiere nur in einem reich strukturierten Becken gepflegt werden. Gegenüber anderen Fischen sind sie sehr friedlich und eignen sich gut für ein Gesellschaftsbecken.

Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Geschlechtsreife Männchen haben Odontoden (spitze Hautzähnchen) am Hinterkörper.

Fortpflanzung und Zucht

Es gibt vereinzelt Berichte über eine erfolgreiche Nachzucht im Aquarium. Sie sind Höhlenbrüter und das Männchen betreibt die Brutpflege.

Wichtige Information

Wasserpflanzen mit weichen Blättern könnten als Nahrung angesehen werden.

Beim Fang sind möglichst feinmaschige Netze zu verwenden, damit sich die Hartstrahlen der Brustflossen oder die Hautzähne (Odontoden) auf den Knochenplatten nicht verhaken, die beim Anfassen schmerzhafte Stichverletzungen verursachen können.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Werner Winter; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF