Glühlichtsalmler Albino (Hemigrammus erythrozonus 'Albino')

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Glühlichtsalmler Albino
Hemigrammus erythrozonus 'Albino'
Glühlichtsalmler Albino (Hemigrammus erythrozonus 'Albino')
Name Glühlichtsalmler Albino
Name Lat. Hemigrammus erythrozonus 'Albino'
Familie Echte Salmler
Familie lat. Characidae
Ordnung Salmlerartige
Ordnung lat. Characiformes
Verbreitung Südamerika
Lebensraum Nebenflüsse, Waldbäche
Tiergröße 4 cm
Ernährung Omnivor
Temperatur 23-29 °C
pH-Wert 5,0-8,0
Härte 5-15 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Mittelschwer
Aquarium Ab 60 cm / 54 l
Lebenserwartung 3-5 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Der Glühlichtsalmler Albino ist eine Farbmorphe. Die Glühlichtsalmler stammen aus den Zuflüssen des Essequibo in Guyana. Dort leben sie in den langsam fließenden, nährstoffarmen Schwarzwasserflüssen, die ihren Ursprung in den humosen Regenwäldern haben und dunkelbraun gefärbt sind.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte weiches, leicht saures Wasser und eine abwechslungsreiche Bepflanzung haben, die sowohl Unterstände wie auch Schwimmraum bietet. Ein dunkler Bodengrund, abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzendecke) und eine geringe Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Das Futterangebot besteht aus Lebendfutter, wie Cyclops, Daphnien und Tubifex, das problemlos auch in tiefgekühlter Form angenommen wird, ergänzt mit tiefgekühlten Futtermischungen. Besonders Mysis und Mückenlarven sollten nicht fehlen. Zusätzlich benötigen sie auch etwas pflanzliche Nahrung, wie zerdrückte Erbsen, pürierte Blatt- und Wildgemüse oder Trockenfutter (Flocken, Granulat) mit hohen pflanzlichen Anteilen (Spirulina, Kelp).

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen. Es darf nur soviel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird.

Vergesellschaftung

Glühlichtsalmler sind friedliche, gut verträgliche Schwarmfische, die für jedes Gesellschaftsbecken geeignet sind. Es sollten mindestens 5, besser aber wesentlich mehr Glühlichtsamler gemeinsam gepflegt werden.

Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Weibchen haben eine deutlich runde Bauchpartie und sind kräftiger und größer als die schlanken Männchen.

Fortpflanzung und Zucht

In weichem, leicht saurem Torfwasser laichen sie meist zwischen feinfiedrigen Pflanzen bis zu 300 Eier ab. Die Larven schlüpfen nach ca. 24 Stunden und schwimmen ab dem 5. Tag frei.

Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Staubfutter) gefüttert werden. In Gesellschaftsbecken ist eine Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.

Wichtige Information

Das Füttern mit pflanzlicher Nahrung vermindert die Gefahr, dass die Fische die zarten Austriebe der Wasserpflanzen fressen.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF