Tüpfelbärbling (Danio nigrofasciatus)
Tüpfelbärbling Danio nigrofasciatus | |
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Name | Tüpfelbärbling |
Name Lat. | Danio nigrofasciatus |
Synonym | Brachydanio nigrofasciatus |
Familie | Bärblinge |
Familie lat. | Danionidae |
Ordnung | Karpfenfischartige |
Ordnung lat. | Cypriniformes |
Verbreitung | Südostasien |
Lebensraum | Bäche, Reisfelder |
Tiergröße | 4,5 cm |
Ernährung | Carnivor |
Temperatur | 18-26 °C |
pH-Wert | 6,5-7,5 |
Härte | < 15 °dH |
Verhalten | Friedlich |
Haltung | Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Fortgeschrittene |
Fortpflanzung | Freilaicher |
Zucht | Einfach |
Aquarium | Ab 60 cm / 54 l |
Lebenserwartung | 2-5 Jahre |
Artenschutz | Nein |
Vorkommen
Das Verbreitungsgebiet der Tüpfelbärblinge liegt in Zentral-Myanmar (Yangon, Bago, Mon-State). Sie leben in langsam fließenden Bächen mit dichter Unterwasservegetation, in Teichen und Reisfeldern sowie in Überschwemmungsgebieten.
Aquariumeinrichtung und Haltung
Das Aquarium sollte eine dichte Randbepflanzung haben, mit Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten (Wurzeln, Steine) und viel Schwimmraum bieten. Ein dunkler, mit etwas Laub bedeckter (z.B. Seemandelbaumblätter) Bodengrund, leicht abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzen) und eine schwache Strömung ist ideal.
Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.
Ernährung
In der Natur ernähren sie sich vorwiegend von Würmern, Insekten und kleinen Krebsen. Das Futterangebot besteht aus Lebend-, Tiefkühl- und Trockenfutter. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen, proteinreichen Trockenfutter (Flocken, Granulat, Pellets) sowie Cyclops, Daphnien, Mückenlarven oder Artemia (lebend oder tiefgekühlt) füttern.
Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.
Vergesellschaftung
Sie sind schwimmfreudige und lebhafte Fische, die für ein Gesellschaftsbecken mit anderen friedlichen Fischen gut geeignet sind. In zu kleinen Gruppen bleiben sie scheu und schreckhaft. Es sollten mindestens 5, besser aber wesentlich mehr Tüpfelbärblinge gemeinsam gepflegt werden.
Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.
Geschlechtsunterschied
Die Männchen haben an der Unterseite der Afterflosse einen hellbraunen, goldglänzenden Saum. Die Weibchen sind größer und runder.
Fortpflanzung und Zucht
Sie sind Freilaicher, die keine Brutpflege betreiben. Das Männchen umschwimmt (treibt) meist am frühen Morgen das Weibchen, das zwischen feinfiedrigen Pflanzen ablaicht. Die Larven schlüpfen nach 24-36 Stunden und schwimmen nach einigen Tagen frei.
Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Artemia-Nauplien) gefüttert werden. In Gesellschaftsbecken ist die Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.
Wichtige Information
Das Becken sollte gut abgedeckt sein, da sie gerne springen.
Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: petdata; Bild: Merz Zierfischgroßhandel
Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF