Sarawak Rasbora (Rasbora sarawakensis)

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Sarawak Rasbora
Rasbora sarawakensis
Sarawak Rasbora (Rasbora sarawakensis)
Name Sarawak Rasbora
Name Lat. Rasbora sarawakensis
Familie Bärblinge
Familie lat. Danionidae
Ordnung Karpfenfischartige
Ordnung lat. Cypriniformes
Verbreitung Borneo
Lebensraum Waldbäche
Tiergröße 5 cm
Ernährung Carnivor
Temperatur 22-26 °C
pH-Wert 6,0-7,5
Härte 2-12 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe, Schwarm
Schwierigkeitsgrad Anfänger
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Mittelschwer
Aquarium ~ 100 l
Lebenserwartung N/A
Artenschutz Nein

Vorkommen

Die Sarawak Rasboras kommen auf der Insel Borneo in Sarawak (Malaysia) und Kalimantan (Indonesien) vor. Dort leben sie meist in langsam fließenden Waldbächen mit schlammigen, laubbedeckten Böden und dichter Unterwasservegetation.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine dichte Randbepflanzung haben, mit Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten (Wurzeln) und viel freien Schwimmraum bieten. Ein dunkler, mit etwas Laub (z.B. Seemandelbaumblätter) bedeckter Bodengrund, abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzen) und weiches, leicht saures Wasser ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

In der Natur ernähren sie sich vorwiegend von Insekten und Insektenlarven. Das Futterangebot besteht aus Lebend-, Tiefkühl- und Trockenfutter. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen, proteinreichen Trockenfutter (Flocken, Granulat, Pellets) sowie mit Cyclops, Moina, Daphnien, Artemia, Mückenlarven etc. (lebend oder tiefgekühlt) füttern.

Empfehlenswert ist, mehrmals täglich kleine Portionen zu füttern. Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Vergesellschaftung

Sie sind lebhafte und sehr friedliche Schwarmfische, die sich gut für ein Gesellschaftsbecken mit anderen friedlichen Fischen eignen. Es sollte immer eine Gruppe von mindestens 8-10 Individuen, besser aber mehr gemeinsam gepflegt werden. In einer zu kleinen Gruppe bleiben sie scheu und farblos.

Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Geschlechter sind schwer zu unterscheiden. Die etwas kleineren Männchen sind schlanker und intensiver gefärbt als die rundlicher erscheinenden Weibchen.

Fortpflanzung und Zucht

Sie sind Freilaicher. Das Weibchen laicht zwischen feinfiedrigen Pflanzen (Javamoos) in Bodennähe ab. Die Larven schlüpfen nach 24-48 Stunden und schwimmen nach ca. 3 Tagen frei. Die Elterntiere  betreiben keine Brutpflege und sollten nach dem Ablaichen von der Brut getrennt werden, da sie Laichräuber sind.

Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Artemia-Nauplien, Mikrowürmern, Staubfutter) gefüttert werden. In einem Gesellschaftsbecken ist eine Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.

Wichtige Information

Das Laub (Seemandelbaum, Eiche etc.) reichert das Wasser mit Huminstoffen an und senkt auf natürliche Weise den pH-Wert.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF