Tiger-Zwergschmerle (Yunnanilus cruciatus)

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Tiger-Zwergschmerle
Yunnanilus cruciatus
Tiger-Zwergschmerle (Yunnanilus cruciatus)
Name Tiger-Zwergschmerle
Name Lat. Yunnanilus cruciatus
Synonym Micronemacheilus cruciatus
Familie Bachschmerlen
Familie lat. Nemacheilidae
Ordnung Karpfenfischartige
Ordnung lat. Cypriniformes
Verbreitung Vietnam
Lebensraum Bäche
Tiergröße 4 cm
Ernährung Omnivor
Temperatur 23-26 °C
pH-Wert 6,0-7,5
Härte 2-12 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Schwierig
Aquarium ~ 80 l
Lebenserwartung 2-5 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Tiger-Zwergschmerlen sind Gewässer in Zentral-Vietnam. Sie sind Schwarmfische, die in Ufernähe von ruhigen, langsam fließenden Gewässern mit weichen, sandigen Böden und dichter Vegetation leben.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine dichte Bepflanzung haben mit Versteckmöglichkeiten (Wurzeln, Höhlen) und ausreichenden Schwimmraum bieten. Um sich ihre Barteln nicht zu verletzen, benötigen sie einen weichen, sandigen Bodengrund, der mit etwas Laub (z.B. Seemandelbaumblätter) bedeckt sein kann. Etwas abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzen) und sauerstoffreiches, mittelhartes Wasser ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Sie ernähren sich überwiegend von Insekten, Kleinkrebsen und Mikroplankton. Das Futterangebot besteht aus Lebend-, Tiefkühl- und Trockenfutter. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen, sinkenden Trockenfutter (Granulat, Pellets, Futtertabletten) sowie mit Cyclops, Daphnien, Artemia, Mückenlarven und Plankton (lebend oder tiefgekühlt) füttern. Zusätzlich benötigen sie auch etwas pflanzliche Nahrung, wie Algenblätter oder Trockenfutter mit hohen pflanzlichen Anteilen (z.B. Kelp, Spirulina).

Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.

Vergesellschaftung

Diese friedlichen und schwimmfreudigen Schwarmfische sollten in einer Gruppe von mindestens 8-10 Tieren gepflegt werden. Eine Vergesellschaftung mit anderen friedlichen Fischen, wie z.B. kleinen Bärblingen (Rasboras, Boraras, Danios etc.) und Welsen ist gut möglich.

Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Weibchen sind größer und fülliger als die Männchen. Während der Laichzeit färben sich Männchen orange.

Fortpflanzung und Zucht

Eine erfolgreiche Nachzucht im Aquarium ist schon mehrfach gelungen. Sie sind Freilaicher, die über grobem Kies ablaichen.

Wichtige Information

Sie sind nicht bodenorientiert wie die meisten Schmerlen, sondern freischwimmende Schwarmfische.

Das Laub (Seemandelbaum, Eiche etc.) fördert beim Verrotten die Entwicklung von Kleinstlebewesen, die eine wertvolle sekundäre Nahrungsquelle darstellen.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: petdata

Quellenangabe: BMEL (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2004): Aquarien Atlas Bd. 3, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF