Blauer Perusalmler (Boehlkea fredcochui)

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Blauer Perusalmler
Boehlkea fredcochui
Blauer Perusalmler (Boehlkea fredcochui)
Name Blauer Perusalmler
Name Lat. Boehlkea fredcochui
Familie Echte Salmler
Familie lat. Characidae
Ordnung Salmlerartige
Ordnung lat. Characiformes
Verbreitung Südamerika
Lebensraum Waldbäche
Tiergröße 4 cm
Ernährung Omnivor
Temperatur 22-26 °C
pH-Wert 5,5-7,5
Härte 5-15 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Mittelschwer
Aquarium Ab 60 cm / 54 l
Lebenserwartung 3 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Blauen Perusalmler sind Zuflüsse des Rio Maranon in Peru. Langsam fließende Bäche in dicht bewaldeten Gebieten, mit klarem Wasser und dichter, überhängender Ufervegetation sind ihr Lebensraum.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine abwechslungsreiche, zum Teil dichte Bepflanzung haben, mit Unterständen und  Versteckmöglichkeiten (Wurzeln) sowie ausreichenden Schwimmraum bieten. Ein dunkler, mit etwas Laub (z.B. Seemandelbaumblätter) bedeckter Bodengrund, abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzen) und eine schwache Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Das Futterangebot besteht aus Lebendfutter, wie Daphnien, Cyclops, Artemia und Mückenlarven, das auch in tiefgekühlter Form gefressen wird, ergänzt mit tiefgekühlten Futtermischungen. Auch Trockenfutter, wie Flocken- und Granulatfutter wird gut angenommen. Zusätzlich benötigen sie gelegentlich pflanzliche Nahrung, wie zerdrückte Erbsen, pürierte Blatt- und Wildgemüse oder Trockenfutter mit hohen pflanzlichen Anteilen (Spirulina, Kelp).

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen. Es darf nur soviel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird.

Vergesellschaftung

Sie sind schwimmfreudige, friedliche Fische, die für jedes Gesellschaftsbecken mit nicht zu großen Fischen gut geeignet sind. Männchen verteidigen zumindest zeitweise Reviere gegen Artgenossen. Empfehlenswert ist mindestens 5, besser aber wesentlich mehr Blaue Perusalmler gemeinsam zu pflegen, wobei die Anzahl der Weibchen überwiegen sollte. Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Männchen sind schlanker als die rundlicher erscheinenden Weibchen.

Fortpflanzung und Zucht

In weichem, leicht saurem Wasser laichen sie meist zwischen feinfiedrigen Pflanzen ab (Freilaicher). Die  Larven schlüpfen nach 24-36 Stunden und schwimmen nach 3-4 Tagen frei.

Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Artemia-Nauplien, Staubfutter) gefüttert werden. In Gesellschaftsbecken ist eine Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.

Wichtige Information

Das Füttern mit pflanzlicher Nahrung vermindert die Gefahr, dass die Fische die zarten Triebe der Wasserpflanzen fressen.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Werner Winter; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF