Rubinbärbling (Danio choprae)

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Rubinbärbling
Danio choprae
Rubinbärbling (Danio choprae)
Name Rubinbärbling
Name Lat. Danio choprae
Synonym Celestichthys choprae
Familie Bärblinge
Familie lat. Danionidae
Ordnung Karpfenfischartige
Ordnung lat. Cypriniformes
Verbreitung Myanmar
Lebensraum Bäche
Tiergröße 3 cm
Ernährung Carnivor
Temperatur 18-26 °C
pH-Wert 6,0-8,0
Härte 2-10 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Schwierig
Aquarium ~ 100 l
Lebenserwartung 2-5 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Rubinbärblinge ist der Irawadi-Einzug im Norden von Myanmar. Dort leben sie in den klaren, sauerstoffreichen Bergbächen sowie in den größeren, langsam fließenden Zuflüssen mit grobsandigen Böden zwischen Steinen und Felsen.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine Randbepflanzung haben, mit Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten (Wurzeln, Steine) und viel Schwimmraum bieten. Ein grober, runder Kies als Bodengrund mit etwas Laub bedeckt (z.B. Seemandelbaumblätter) und eine schwache Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

In der Natur ernähren sie sich vorwiegend von Insekten und Insektenlarven. Das Futterangebot besteht aus Lebend-, Tiefkühl- und Trockenfutter. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen, proteinreichen Trockenfutter (Flocken, Granulat, Pellets) sowie mit Cyclops, Moina, Daphnien, Artemia, Mückenlarven etc. (lebend oder tiefgekühlt) füttern.

Empfehlenswert ist, mehrmals täglich kleine Portionen zu füttern. Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.

Vergesellschaftung

Sie sind schwimmfreudige und lebhafte Fische, die für ein Gesellschaftsbecken mit kleinen friedlichen Fischen gut geeignet sind. Sie haben eine hochentwickelte soziale Struktur und sollten daher in einer Gruppe von mindestens 8-10 Tieren gehalten werden.

Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Männchen sind kleiner, schlanker und intensiver gefärbt als die Weibchen.

Fortpflanzung und Zucht

Sie sind Freilaicher. Das Männchen umschwimmt (treibt) meist am frühen Morgen das Weibchen, das zwischen feinfiedrigen Pflanzen ablaicht. Die Larven schlüpfen nach ca. 72 Stunden und schwimmen nach einigen Tagen frei. Die Elterntiere betreiben keine Brutpflege und sollten nach dem Ablaichen von der Brut getrennt werden, da sie Laichräuber sind.

Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Artemia-Nauplien) gefüttert werden. In Gesellschaftsbecken ist die Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.

Wichtige Information

Das Becken sollte gut abgedeckt sein, da sie gerne springen.

Das Laub (Seemandelbaum, Eiche etc.) fördert beim Verrotten die Entwicklung von Kleinstlebewesen, die eine wertvolle sekundäre Nahrungsquelle darstellen.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Werner Winter; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF