Siamesische Rüsselbarbe (Crossocheilus oblongus)

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Siamesische Rüsselbarbe
Crossocheilus oblongus
Siamesische Rüsselbarbe (Crossocheilus oblongus)
Name Siamesische Rüsselbarbe
Name Lat. Crossocheilus oblongus
Synonym Epalzeorhynchos siamensis
Familie Karpfenfische
Familie lat. Cyprinidae
Ordnung Karpfenfischartige
Ordnung lat. Cypriniformes
Verbreitung Südostasien
Lebensraum Nebenflüsse, Bäche
Tiergröße 10-14 cm
Ernährung Omnivor
Temperatur 20-26 °C
pH-Wert 6,0-7,5
Härte 1-15 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Anfänger
Fortpflanzung Eierlegend
Zucht Keine Zuchtberichte
Aquarium Ab 100 cm / 200 l
Lebenserwartung 5-10 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Siamesischen Rüsselbarbe ist Thailand und die Malaiische Halbinsel. Sie leben dort im flachen Wasser von Nebenflüssen und Bächen mit Baumwurzeln und Totholz sowie mit Schotter und Steinen bedeckten Böden.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine robuste Randbepflanzung haben, mit zahlreichen Versteckmöglichkeiten (Wurzeln, Steine, Höhlen) und einen Bodengrund aus rundem Kies und Sand. Eine leichte Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Sie fressen den pflanzlichen Belag (Aufwuchs) von Steinen, Hölzern, Pflanzen etc. und die darin befindlichen Kleinstlebewesen. Zusätzlich sollten Algenblätter, blanchierte Erbsen und Zucchini, überbrühte Blätter (Spinat, Löwenzahn) sowie Trockenfutter (Pellets, Tabletten) mit hohen pflanzlichen Anteilen (Spirulina, Kelp) angeboten werden. Dazu etwas Lebendfutter wie Mückenlarven, Cyclops und Daphnien, das auch in tiefgekühlter Form angenommen wird.

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen. Es darf nur soviel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird.

Vergesellschaftung

Gegenüber anderen, auch kleineren Fischen sind sie friedlich und können gut in einem Gesellschaftsbecken gehalten werden. Untereinader kann es gelegentlich zu Revierstreitigkeiten kommen. Es sollten mindestens 5 Siamesische Rüsselbarben gemeinsam gepflegt werden.

Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Geschlechter haben keine äußeren Unterscheidungsmerkmale. Adulte Männchen sind etwas schlanker als die Weibchen.

Fortpflanzung und Zucht

Es sind keine Berichte über eine erfolgreiche Nachzucht im Aquarium bekannt.

Wichtige Information

Sie sind sehr gute Algenfresser, die sogar den Rasen der Bartalge abweiden. Allerdings dienen ihnen auch feinfiedrige Pflanzen als Nahrung.

Die Siamesische Rüsselbarbe wird oft mit der Schönflossen-Rüsselbarbe (Epalzeorhynchos kalopterus), die kaum Algen frisst, verwechselt. Die Schönflossen-Rüsselbarben haben rot und schwarz gefärbte Flossen und einen weißen Flossensaum, der den Siamesischen Rüsselbarben fehlt.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Sabina Lamboj; Bild: Anton Lamboj

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF