Rotstreifenbärbling (Trigonopoma pauciperforatum)
Rotstreifenbärbling Trigonopoma pauciperforatum | |
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Name | Rotstreifenbärbling |
Name Lat. | Trigonopoma pauciperforatum |
Synonym | Rasbora pauciperforata |
Familie | Bärblinge |
Familie lat. | Danionidae |
Ordnung | Karpfenfischartige |
Ordnung lat. | Cypriniformes |
Verbreitung | Südostasien |
Lebensraum | Waldbäche, Weiher |
Tiergröße | 5-6 cm |
Ernährung | Carnivor |
Temperatur | 21-26 °C |
pH-Wert | 6,0-7,5 |
Härte | < 10 °dH |
Verhalten | Friedlich |
Haltung | Schwarm |
Schwierigkeitsgrad | Fortgeschrittene |
Fortpflanzung | Freilaicher |
Zucht | Schwierig |
Aquarium | Ab 60 cm / 54 l |
Lebenserwartung | 3-5 Jahre |
Artenschutz | Nein |
Vorkommen
Die Rotstreifenbärblinge sind auf der Malayischen Halbinsel sowie in West-Kalimantan auf Borneo weit verbreitet. Sie leben im braunen, huminreichen Wasser von schattigen, langsam fließenden Waldbächen und verkrauteten Tümpeln.
Aquariumeinrichtung und Haltung
Das Aquarium sollte eine abwechslungsreiche Bepflanzung haben, die sowohl Unterstände, wie auch Schwimmraum bietet und Wurzeln, die als Rückzugsmöglichkeit dienen. In weichem, leicht saurem Wasser, gedämpftem Licht (Schwimmpflanzen) und einem dunklen, mit etwas Laub (z.B. Seemandelbaumblätter) bedeckten Bodengrund zeigen sie die schönste Färbung.
Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.
Ernährung
In der Natur ernähren sie sich von Insektenlarven, Kleinkrebsen, Würmern und anderem Zooplankton. Das Futterangebot besteht aus Lebendfutter, wie Daphnien, Cyclops, Artemia, Mysis und Mückenlarven, das auch tiefgekühlt gut angenommen wird, dazu handelsübliche tiefgekühlte Spezialfuttermischungen, ergänzt mit einem hochwertigen, proteinreichen Trockenfutter (Granulat, Flocken, Mikropellets).
Es darf nur soviel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.
Vergesellschaftung
Sie sind lebhafte und sehr friedliche Schwarmfische, die mit anderen kleinen, friedlichen Fischen gut vergesellschaftet werden können. Es sollten mindestens 5, besser aber wesentlich mehr Rotstreifenbärblinge gemeinsam gepflegt werden.
Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.
Geschlechtsunterschied
Das schlankere Männchen hat eine fast gerade Bauchlinie, die beim Weibchen abgerundet ist.
Fortpflanzung und Zucht
Sie sind Frailaicher und Laichräuber. Das Weibchen laicht zwischen feinfiedrigen Pflanzen (Javamoos) in Bodennähe ab. Die Larven schlüpfen nach 18-48 Stunden und schwimmen nach 3-4 Tagen frei.
Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Artemia-Nauplien, Staubfutter) gefüttert werden. In einem Gesellschaftsbecken ist eine Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.
Wichtige Information
Das Aquarium sollte gut abgedeckt sein, da sie gerne springen.
Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Sylvia Hos; Bild: petdata
Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF