Arnolds Rotaugensalmler (Arnoldichthys spilopterus)

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Arnolds Rotaugensalmler
Arnoldichthys spilopterus
Arnolds Rotaugensalmler (Arnoldichthys spilopterus)
Name Arnolds Rotaugensalmler
Name Lat. Arnoldichthys spilopterus
Synonym Petersius spilopterus
Familie Afrikanische Salmler
Familie lat. Alestidae
Ordnung Salmlerartige
Ordnung lat. Characiformes
Verbreitung Afrika
Lebensraum Bäche, Flüsse
Tiergröße 8 cm
Ernährung Omnivor
Temperatur 23-25 °C
pH-Wert 6,0-7,5
Härte < 15 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Mittelschwer
Aquarium Ab 100 cm / 200 l
Lebenserwartung 5-10 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Arnolds Rotaugensalmler sind die Flusssysteme im Unterlauf des Niger und des Ogun River in Westafrika. Dort leben sie in den küstennahen Bächen und Flüssen.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Sie bevorzugen flache, geräumige Becken mit großem Schwimmraum, dunklem Bodengrund und wenig Bodenbepflanzung. Optimal ist über Torf gefiltertes Wasser.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Sie benötigen vorwiegend tierische Nahrung, ergänzt mit pflanzlicher. Das Futterangebot besteht aus Lebendfutter, wie Daphnien, Cyclops, Tubifex, Mysis und Schwarze Mückenlarven, das problemlos auch in tiefgekühlter Form gefressen wird, dazu handelsübliche, tiefgekühlte Spezialfuttermischungen, ergänzt mit hochwertigem Trockenfutter (Flocken, Granulat) mit pflanzlichen Anteilen (z.B. Spirulina, Kelp). Gerne wird auch Anflugnahrung wie Drosophila gefressen. Besonders Mysis und Schwarze Mückenlarven dürfen nicht fehlen, da sie zur Erhaltung der Leuchtkraft und Körperfarbe benötigt werden.

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Fütterung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen. Es darf nur so viel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird.

Vergesellschaftung

Sie sind friedliche, unproblematische Schwarmfische für das Gesellschaftsbecken. Es sollten mindestens 5, besser aber mehr Arnolds Rotaugensalmler gemeinsam gehalten werden.

Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Bei männlichen Tieren ist die Afterflosse rot-gelb-schwarz gestreift, während die Weibchen auf der Afterflosse einen schwarzen Punkt tragen.

Fortpflanzung und Zucht

Sie sind typische Freilaicher und geben 800 bis 1000, etwa 1,2 mm große Eier ins freie Wasser ab. Nach ca. 36 Stunden schlüpfen die Jungen und schwimmen nach 7 Tagen frei. 

Die Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Staubfutter) gefüttert werden. In einem Gesellschaftsbecken ist eine Zucht kaum möglich, da der Laich hier eine leichte Beute ist.

Wichtige Information

Die Erfahrung zeigt, dass die Lebenserwartung von Arnolds Rotaugensalmlern vermindert wird, wenn die Wassertemperatur über einen längeren Zeitraum 25 °C übersteigt.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF