Fiederbartwels Gold (Synodontis nigrita 'Gold')

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Fiederbartwels Gold
Synodontis nigrita 'Gold'
Fiederbartwels Gold (Synodontis nigrita 'Gold')
Name Fiederbartwels Gold
Name Lat. Synodontis nigrita 'Gold'
Familie Fiederbartwelse
Familie lat. Mochokidae
Ordnung Welsartige
Ordnung lat. Siluriformes
Verbreitung Afrika
Lebensraum Flüsse, Seen
Tiergröße 20 cm
Ernährung Omnivor
Temperatur 21-26 °C
pH-Wert 6,0-7,5
Härte 3-20 °dH
Verhalten Nachtaktiv, friedlich
Haltung Einzeln, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Keine Zuchtberichte
Aquarium Ab 320 l
Lebenserwartung 10-15 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Der Fiederbartwels Gold ist eine Farbmorphe der Synodontis nigrita. Die dämmerungs- und nachtaktiven Schwarzen Fiederbartwelse sind in Zentral- und Westafrika weit verbreitet. Sie leben in Seen und langsam fließenden Flüssen mit Uferbepflanzung, wo sie sich tagsüber meist unter Wurzeln oder in Steinhöhlen aufhalten.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Sie benötigen ein Aquarium mit einer dichten Bepflanzung, mit vielen Versteckmöglichkeiten wie Steinhöhlen (z.B. Lochgestein) und Wurzeln Ein sandiger dunkler Bodengrund und gedämpftes Licht (Schwimmpflanzen) ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Sie sind problemlos in der Fütterung und nehmen jede Art von Lebend- oder Tiefkühlfutter an, wie Daphnien, Cyclops, Mysis, Artemia und Schwarze Mückenlarven sowie Trockenfutter für Welse (Granulat, Flocken- und Tablettenfutter). Zusätzlich benötigen sie regelmäßig pflanzliche Nahrung, wie zerdrückte Erbsen, Gurkenscheiben, pürierte Blatt- und Wildgemüse oder Trockenfutter mit hohen pflanzlichen Anteilen (Spirulina, Kelp).

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen. Es darf nur so viel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird.

Vergesellschaftung

Ältere Tiere verhalten sich manchmal innerartlich territorial, daher sollten mehrere Tiere nur in großen und reich strukturierten Becken gepflegt werden. Gegenüber anderen, nicht zu kleinen Fischen, sind sie friedlich und können gut mit ihnen vergesellschaftet werden.

Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Männchen sind schlanker als die Weibchen. Mit einiger Erfahrung können die Geschlechter an der Form der Genitalpapille bestimmt werden, die beim Männchen spitz und beim Weibchen rund ist.

Fortpflanzung und Zucht

Es sind keine Berichte über eine erfolgreiche Nachzucht im Aquarium bekannt.

Wichtige Information

Tagsüber halten sie sich meist unter Wurzeln, in Höhlen oder unter Steinen auf, oft mit dem Bauch nach oben.

Beim Fang sind möglichst feinmaschige Netze zu verwenden, damit sich die Hartstrahlen der Brust- und Rückenflossen nicht verhaken, die beim Anfassen schmerzhafte Stichverletzungen verursachen können.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); BAENSCH & RIEHL (2004): Aquarien Atlas Bd. 2, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF