Tausenddollarfisch (Chitala chitala)

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Tausenddollarfisch
Chitala chitala
Tausenddollarfisch (Chitala chitala)
Name Tausenddollarfisch
Name Lat. Chitala chitala
Familie Altweltliche Messerfische
Familie lat. Notopteridae
Ordnung Knochenzünglerartige
Ordnung lat. Osteoglossiformes
Verbreitung Indien
Lebensraum Flüsse, Seen
Tiergröße 80 cm
Ernährung Carnivor
Temperatur 24-28 °C
pH-Wert 6,0-8,0
Härte 5-19 °dH
Verhalten Nachtaktiv, friedlich
Haltung Einzeln, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Spezialisten
Fortpflanzung Substratlaicher
Zucht Schwierig
Aquarium ~ 3.000 l
Lebenserwartung 8-10 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Die dämmerungs- bis nachtaktiven Tausenddollarfische stammen aus Indien, wo sie in den Flusssystemen des Indus, Ganges-Brahmaputra und Mahanadi weit verbreitet sind. Sie leben in Flüssen, Seen und sumpfigen Gewässern, tagsüber meist versteckt zwischen Totholz oder Steinen.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine dichte, robuste Randbepflanzung haben und viel Schwimmraum bieten sowie stabile Steinaufbauten mit Höhlen und Wurzeln, die als Versteckmöglichkeiten dienen. Ein tiefer, dunkler Bodengrund aus feinem Sand oder Kies und stark gedämpftes Licht (Schwimmpflanzendecke) ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

In der Natur ernähren sie sich vorwiegend von Fischen und Wirbellosen. Das Futterangebot besteht entsprechend ihrer Größe aus Artemia, Mysis, Mückenlarven, Würmern und Fischen (lebend oder tiefgekühlt), ergänzt mit Muschel- und Krebsfleisch. Trockenfutter (Pellets, Granulat) wird gelegentlich angenommen, sollte aber nicht Hauptbestandteil ihrer Ernährung sein.

Die Fütterung sollte gegen Abend erfolgen. Es darf nur soviel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.

Vergesellschaftung

In zu kleinen Becken verhalten sie sich innerartlich sehr aggressiv. Dementsprechend ist die Haltung einer Gruppe nur in einem sehr großen und reich strukturierten Becken empfehlenswert. Gegenüber anderen Fischen sind sie verträglich, sollten aber nur mit großen und ruhigen Fischen vergesellschaftet werden. Zu kleine Fische dienen ihnen als Nahrung.

Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Es sind keine äußeren Unterscheidungsmerkmale bekannt.

Fortpflanzung und Zucht

Über die Fortpflanzung ist nur wenig bekannt. Die Eier werden an einen festen Substrat angeheftet und schlüpfen nach ca. einer Woche. Das Gelege wird vom Männchen betreut und bewacht.

Wichtige Information

Die Afterflosse ist mit der Schwanzflosse zu einem Flossensaum verschmolzen. Sie schwimmen mittels undulierender Bewegung des Flossensaums gleich gut und gleich schnell vorwärts wie rückwärts.

In sauerstoffarmen Gewässern können sie mithilfe ihrer Schwimmblase auch atmosphärische Luft atmen.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Werner Winter; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); BAENSCH & RIEHL (2004): Aquarien Atlas Bd. 2, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF