Gurupi-Peckoltia L382 (Peckoltia sp. 'L382')
Gurupi-Peckoltia L382 Peckoltia sp. 'L382' | |
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Name | Gurupi-Peckoltia L382 |
Name Lat. | Peckoltia sp. 'L382' |
Familie | Harnischwelse |
Familie lat. | Loricariidae |
Ordnung | Welsartige |
Ordnung lat. | Siluriformes |
Verbreitung | Brasilien |
Lebensraum | Nebenflüsse, Bäche |
Tiergröße | 12 cm |
Ernährung | Omnivor, weiches Holz |
Temperatur | 23-27 °C |
pH-Wert | 5,5-7,5 |
Härte | 1-15 °dH |
Verhalten | Nachtaktiv, friedlich |
Haltung | Einzeln, Paar, Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Fortgeschrittene |
Fortpflanzung | Höhlenbrüter |
Zucht | Keine Zuchtberichte |
Aquarium | ~ 150 l |
Lebenserwartung | 5-8 Jahre |
Artenschutz | Nein |
Vorkommen
Die Gurupi-Peckoltia L382 stammen aus dem Einzugsgebiet des Rio Gurupi in Para, Brasilien. Sie leben in kleinen Flüssen und Bächen, wo sie sich auch in rasch fließenden Abschnitten zwischen Steinen, Totholz und Ästen aufhalten.
Aquariumeinrichtung und Haltung
Das Aquarium sollte eine robuste Bepflanzung haben, mit Steinen und Höhlen (Welshöhlen) sowie Wurzeln, die Versteckmöglichkeiten bieten und zugleich Bestandteil ihrer Ernährung sind. Ein sandiger Bodengrund, etwas gedämpftes Licht (Schwimmpflanzen) und eine schwache Strömung ist ideal.
Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.
Ernährung
Sie ernähren sich von pflanzlicher und tierischer Kost. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen Trockenfutter für Harnischwelse (Granulat, Pellets, Chips, Tabletten) füttern, ergänzt mit Algenblättern, weichem Holz und frischem Gemüse, wie Zucchini, Broccoli, gequetschten Erbsen, überbrühtem Spinat sowie Zoopankton, Cyclops, Daphnien, Artemia, Mückenlarven etc. (lebend oder tiefgekühlt).
Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird, ausgenommen Pflanzenkost. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Fütterung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.
Vergesellschaftung
Sie sind dämmerungs- bis nachtaktiv. Innerartlich verhalten sie sich gelegentlich territorial, daher sollten mehrere Tiere nur in einem reich strukturierten Becken gepflegt werden. Gegenüber anderen Fischen sind sie sehr friedlich und eignen sich gut für ein Gesellschaftsbecken.
Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.
Geschlechtsunterschied
Geschlechtsreife Männchen haben mehr Odontoden (spitze Hautzähnchen) am Hinterkörper.
Fortpflanzung und Zucht
Es sind keine Berichte über eine erfolgreiche Nachzucht im Aquarium bekannt. Es wird angenommen, dass sie in Höhlen ablaichen und das Gelege vom Männchen bewacht wird.
Wichtige Information
Wasserpflanzen mit weichen Blättern könnten als Nahrung angesehen werden.
Beim Fang sind möglichst feinmaschige Netze zu verwenden, damit sich die Hartstrahlen der Brustflossen oder die Hautzähne (Odontoden) auf den Knochenplatten nicht verhaken, die beim Anfassen schmerzhafte Stichverletzungen verursachen können.
Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Sylvia Hos; Bild: petdata
Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch; SCHMIDT, WERNER, LECHNER (2005): MiniAtlas L-Welse, Bede Verlag
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF