Gefleckter Hechtsalmler (Boulengerella maculata)

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Gefleckter Hechtsalmler
Boulengerella maculata
Gefleckter Hechtsalmler (Boulengerella maculata)
Name Gefleckter Hechtsalmler
Name Lat. Boulengerella maculata
Synonym Xiphostoma maculatum
Familie Amerikanische Hechtsalmler
Familie lat. Ctenoluciidae
Ordnung Salmlerartige
Ordnung lat. Characiformes
Verbreitung Südamerika
Lebensraum Flüsse, Nebenflüsse
Tiergröße 30 cm
Ernährung Carnivor
Temperatur 23-27 °C
pH-Wert 5,0-7,5
Härte 1-12 °dH
Verhalten Räuberisch
Haltung Einzeln, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Spezialisten
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Keine Zuchtberichte
Aquarium Ab 700 l
Lebenserwartung 5-8 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Die Gefleckten Hechtsalmler sind in Ecuador, Kolumbien, Peru, Brasilien und Venezuela weit verbreitet, wo sie im Amazonas, Orinoco und Rio Tocantins sowie seinen Zuflüssen vorkommen. Sie leben in den ruhig fließenden Abschnitten der Flüsse, aber auch in Überschwemmungsgebieten, bevorzugt an der Wasseroberfläche unter Schwimmpflanzen.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine abwechslungsreiche, dichte, bis zur Wasseroberfläche ragende Bepflanzung haben, mit Unterständen und Versteckmöglichkeiten (Wurzeln) sowie ausreichenden Schwimmraum bieten. Ein dunkler, mit etwas Laub (z.B. Seemandelbaumblätter) bedeckter Bodengrund sowie einige Schwimmpflanzen, leicht saures Wasser und eine schwache Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

In der Natur ernähren sich diese Räuber von kleinen Fischen und Insekten. Entsprechend ihrer Größe besteht das Futterangebot aus Lebendfutter, wie Würmer, Garnelen, Insektenlarven etc. sowie  Futterfische, das auch tiefgekühlt angenommen wird. Gelegentlich wird nach Gewöhnung proteinreiches, qualitativ hochwertiges Trockenfutter akzeptiert.

Es darf nur soviel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.

Vergesellschaftung

Empfehlenswert ist es sie in einer Gruppe von mindestens 4 Tieren zu halten. Innerartlich verhalten sie sich meist friedlich. Jungtiere bilden oft große Gruppen, ältere leben häufig solitär. Gegenüber anderen gleich großen Fischen verhalten sie sich ebenfalls friedlich, zu kleine Fische werden als Beute angesehen.

Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Es sind keine äußeren Unterscheidungsmerkmale bekannt.

Fortpflanzung und Zucht

Es sind keine Berichte über eine erfolgreiche Nachzucht im Aquarium bekannt.

Wichtige Information

Das Becken sollte gut abgedeckt sein, da sie sehr schreckhaft und gute Springer sind.

Die Fütterung mit lebenden Fischen birgt das Risiko, dass Parasiten und andere Krankheiten eingeschleppt werden. Fleisch von Hühnern oder Säugetieren (z.B. Rinderherz), sollte nicht verfüttert werden, da diese Nahrung von den Fischen nicht verwertet werden kann.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Werner Winter; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF