Malabar-Danio (Devario malabaricus)
Malabar-Danio Devario malabaricus | |
---|---|
Name | Malabar-Danio |
Name Lat. | Devario malabaricus |
Synonym | Danio malabaricus |
Familie | Bärblinge |
Familie lat. | Danionidae |
Ordnung | Karpfenfischartige |
Ordnung lat. | Cypriniformes |
Verbreitung | Südasien |
Lebensraum | Waldbäche |
Tiergröße | 8 cm |
Ernährung | Carnivor |
Temperatur | 18-25 °C |
pH-Wert | 6,0-8,0 |
Härte | < 15 °dH |
Verhalten | Friedlich |
Haltung | Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Anfänger |
Fortpflanzung | Freilaicher |
Zucht | Einfach |
Aquarium | Ab 100 cm / 200 l |
Lebenserwartung | 4-7 Jahre |
Artenschutz | Nein |
Vorkommen
Die Malabar-Danios ist nach dem Malabar-District in Kerala (Indien) benannt. Sie sind im Westen und Süden von Indien (Goa, Karnataka, Kerala, Maharashtra, Tamil Nadu) sowie in Sri Lanka weit verbreitet. Sie leben im klaren, sauerstoffreichen Wasser von schattigen Waldbächen mit Kieseln und Steinen sowie überhängender Ufervegetation.
Aquariumeinrichtung und Haltung
Das Aquarium sollte eine dichte Randbepflanzung haben, mit Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten (Wurzeln, Steine) und viel Schwimmraum bieten. Ein grober, runder Kies als Bodengrund, leicht abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzen) und eine mäßige Strömung ist ideal.
Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.
Ernährung
In der Natur ernähren sie sich vorwiegend von Insekten und Insektenlarven. Das Futterangebot besteht aus Lebendfutter, wie Cyclops, Daphnien, Artemia und Roten Mückenlarven, das auch tiefgekühlt problemlos angenommen wird, dazu handelsübliche tiefgekühlte Spezialfuttermischungen, ergänzt mit hochwertigem, proteinreichen Trockenfutter (Granulat, Flocken, Pellets).
Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft. Es darf nur soviel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird..
Vergesellschaftung
Sie sind schwimmfreudige und lebhafte Fische, die nur für ein Gesellschaftsbecken mit friedlichen, aber robusten Fischen geeignet sind. In zu kleinen Gruppen bleiben sie scheu und sind manchmal aggressiv. Es sollten mindestens 5, besser aber wesentlich mehr Malabar-Danios gemeinsam gepflegt werden.
Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.
Geschlechtsunterschied
Die Männchen sind schlanker und intensiver gefärbt, die Weibchen dagegen größer und fülliger.
Fortpflanzung und Zucht
Sie sind Freilaicher und betreiben keine Brutpflege. Das Männchen umschwimmt (treibt) das Weibchen, das zwischen feinfiedrigen Pflanzen ablaicht. Die Larven schlüpfen nach 24-36 Stunden und schwimmen nach einigen Tagen frei.
Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Staubfutter) gefüttert werden. In einem Gesellschaftsbecken ist eine Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.
Wichtige Information
Das Becken sollte gut abgedeckt sein, da sie gerne springen.
Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: petdata; Bild: petdata
Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF