Sternhausen (Acipenser stellatus)

Aus Pet Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Sternhausen
Acipenser stellatus
Sternhausen (Acipenser stellatus)
Name Sternhausen
Name Lat. Acipenser stellatus
Familie Störe
Familie lat. Acipenseridae
Ordnung Störartige
Ordnung lat. Acipenseriformes
Verbreitung Eurasien
Lebensraum Binnenmeere, Zuflüsse
Tiergröße 130 cm
Ernährung Carnivor
Temperatur 6-20 °C
pH-Wert 6,5-8,0
Härte < 25 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Einzeln, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Spezialisten
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Keine Zuchtberichte
Aquarium Teichhaltung
Lebenserwartung 25-30 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B

Vorkommen

Die Verbreitungsgebiete der Sternhausen sind das Schwarze Meer, das Kaspische Meer, das Asowsche Meer und vereinzelt auch der Aralsee sowie deren Zuflüsse. Zum Laichen wandern sie vom Salzwasser in die Süßwasserflüsse. In den Meeren leben sie in den flachen Küstenzonen und Mündungsgebieten der Flüsse.

Einrichtung und Haltung

Sie benötigen sehr große Teiche, die mit einem weichen, zum Gründeln geeigneten Bodengrund sowie mit runden Flusskieseln eingerichtet sind und ausreichenden Schwimmraum bieten. Eine leichte bis mäßige Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes sollte ein dem Wasservolumen angepasster Filter nicht fehlen.

Ernährung

Die bewegungsfreudigen Fische haben einen großen Nahrungsbedarf. In der Natur ernähren sie sich vorwiegend von kleinen Fischen und bodenlebenden Tieren, wie Krebsen und Larven. Das Futterangebot besteht aus einem hochwertigen, sinkenden Trockenfutter (Granulat, Pellets) für Störe, ergänzt mit Kleinkrebsen, Fischlaich, Insektenlarven, Fisch- und Muschelfeisch, das problemlos auch in tiefgekühlter Form angenommen wird sowie Regenwürmern, Mehlkäferlarven und Schnecken.

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Fütterung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.

Vergesellschaftung

Sie sind friedliche Fische, die keine aggressiven oder unverträglichen Verhaltensweisen zeigen und gut mit anderen, nicht zu kleinen Teichfischen vergesellschaftet werden können.

Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Fortpflanzung und Zucht

Die Geschlechter sind schwer zu unterscheiden, die Weibchen erscheinen etwas fülliger als die Männchen.

Sie unternehmen Laichwanderungen flussaufwärts (anadrome Wanderfische), meist von April bis Juni. Die Eiblage erfolgt in der starken Strömung der Flüsse auf Sand- oder Kiesböden. Männchen sind mit 5-11 Jahren geschlechtsreif, Weibchen mit 8-13 Jahren. Weibchen begeben sich alle 3-4 Jahre und Männchen alle 2-3 Jahre auf Laichwanderung.

Artenschutz

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!

In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Wichtige Information

Die Wassertemperatur soll 20-22 °C nicht übersteigen.

Bei Temperaturen unter 8 °C verlangsamt sich der Stoffwechsel der Tiere und es wird nur mehr wenig Futter angenommen. Im Frühjahr, mit steigenden Temperaturen, kann langsam wieder die Fütterung aufgenommen werden. Eine Fütterung kann auch während anhaltender Wärmeperioden im Winter erforderlich sein.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel, entsprechend der Teichgröße ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Teich bzw. Aquarium gewöhnt werden. Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2004): Aquarien Atlas Bd. 3, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische; Harri Deutsch Verlag

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF