Zebrabärbling Albino Schleier (Danio rerio 'Albino-Schleier')

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Zebrabärbling Albino Schleier
Danio rerio 'Albino-Schleier'
Zebrabärbling Albino Schleier (Danio rerio 'Albino-Schleier')
Name Zebrabärbling Albino Schleier
Name Lat. Danio rerio 'Albino-Schleier'
Synonym Brachydanio rerio
Familie Bärblinge
Familie lat. Danionidae
Ordnung Karpfenfischartige
Ordnung lat. Cypriniformes
Verbreitung Südasien (Zuchtform)
Lebensraum Bäche, Weiher
Tiergröße 4-6 cm
Ernährung Carnivor
Temperatur 18-25 °C
pH-Wert 6,0-8,0
Härte 5-20 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Anfänger
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Einfach
Aquarium Ab 60 cm / 54 l
Lebenserwartung 3-5 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Der Albino-Schleier Zebrabärbling ist eine Zuchtform. Die Zebrabärbling-Wildform ist von Pakistan über Indien bis Myanmar weit verbreitet. Sie leben in langsam fließenden Bächen mit dichter, überhängender Ufervegetation, Weihern, Reisfeldern und in Überschwemmungsgebieten.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine dichte Randbepflanzung haben, mit Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten (Wurzeln, Steine) und viel Schwimmraum bieten. Ein dunkler, mit etwas Laub bedeckter (z.B. Seemandelbaumblätter) Bodengrund, leicht abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzen) und eine schwache Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

In der Natur ernähren sie sich vorwiegend von Würmern, Insekten und kleinen Krebsen. Das Futterangebot besteht aus Lebend-, Tiefkühl- und Trockenfutter. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen, proteinreichen Trockenfutter (Flocken, Granulat, Pellets) sowie Cyclops, Daphnien, Mückenlarven oder Artemia (lebend oder tiefgekühlt) füttern.

Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Vergesellschaftung

Sie sind schwimmfreudige und lebhafte Fische, die für ein Gesellschaftsbecken mit anderen friedlichen Fischen gut geeignet sind. Es sollten mindestens 5, besser aber wesentlich mehr Zebrabärblinge gemeinsam gepflegt werden. 

Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Männchen sind etwas schlanker und intensiver gefärbt, die Weibchen dagegen blasser, größer und fülliger.

Fortpflanzung und Zucht

Sie sind Freilaicher, die keine Brutpflege betreiben. Das Männchen umschwimmt (treibt) meist am frühen Morgen das Weibchen, das zwischen feinfiedrigen Pflanzen ablaicht (400-500 Eier). Die Larven schlüpfen nach 24-36 Stunden und schwimmen nach einigen Tagen frei.

Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Artemia-Nauplien) gefüttert werden. In Gesellschaftsbecken ist die Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.

Wichtige Information

Das Becken sollte gut abgedeckt sein, da sie gerne springen.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF