Gemeiner Bartwels (Sturisoma barbatum)

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Gemeiner Bartwels
Sturisoma barbatum
Gemeiner Bartwels (Sturisoma barbatum)
Name Gemeiner Bartwels
Name Lat. Sturisoma barbatum
Synonym Loricaria barbata
Familie Harnischwelse
Familie lat. Loricariidae
Ordnung Welsartige
Ordnung lat. Siluriformes
Verbreitung Brasilien
Lebensraum Waldbäche, Nebenflüsse
Tiergröße 25-28 cm
Ernährung Limnivor, weiches Holz
Temperatur 20-26 °C
pH-Wert 6,5-7,5
Härte 5-15 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Experten
Fortpflanzung Substratlaicher
Zucht Keine Zuchtberichte
Aquarium ~ 400 l
Lebenserwartung 6-10 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Gemeinen Bartwelse ist der Einzug des Rio Cuiaba in Brasilien. Ihre Färbung und Zeichnung ist sehr variabel. Sie leben in Urwaldbächen und Flüssen, bevozugt in der Strömung zwischen Steinen und Totholz sowie Wurzeln, die ins Wasser ragen.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine lockere Bepflanzung haben, mit Steinen sowie Wurzeln, die als Versteckmöglichkeit dienen und zugleich Bestandteil ihrer Ernährung sind. Ein Bodengrund aus rundem Kies, ausreichender Schwimmraum und sauerstoffreiches Wasser mit Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Sie fressen den pflanzlichen Belag (Aufwuchs) von Steinen, Hölzern, Pflanzen etc. und die darin befindlichen Kleinstlebewesen. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen Trockenfutter für Harnischwelse (Granulat, Pellets, Chips, Tabletten) füttern, ergänzt mit Algenblättern, weichem Holz und frischem Gemüse, wie Zucchini, Broccoli, gequetschten Erbsen oder überbrühtem Spinat, dazu gelegentlich in kleinen Mengen Zooplankton, Cyclops, Daphnien, Artemia, Mückenlarven etc. (lebend oder tiefgekühlt).

Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird, ausgenommen Pflanzenkost. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Fütterung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.

Vergesellschaftung

Sie sind tagaktive Fische. Es sollten immer mehrere Gemeine Bartwelse gemeinsam gepflegt werden. Sie sind innerartlich und gegenüber anderen Fischen sehr friedlich und können gut mit anderen ruhigen Fischen vergesellschaftet werden.

Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Geschlechtsreife Männchen haben Borsten an beiden Seiten des Kopfes.

Fortpflanzung und Zucht

Es sind keine Berichte über eine erfolgreiche Nachzucht im Aquarium bekannt.

Wichtige Information

Mit ihrem kräftigen Saugmaul können sie auch Holz abraspeln und sie haben eine Darmflora, die es den Fischen ermöglicht, die Zellulose zu verdauen.

Beim Fang sind möglichst feinmaschige Netze zu verwenden, damit sich die Hartstrahlen der Brustflossen oder die Hautzähne (Odontoden) auf den Knochenplatten nicht verhaken, die beim Anfassen schmerzhafte Stichverletzungen verursachen können.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Werner Winter; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); BAENSCH & RIEHL (2004): Aquarien Atlas Bd. 2, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF