Elfenwels (Acanthicus hystrix)
Elfenwels Acanthicus hystrix | |
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Name | Elfenwels |
Name Lat. | Acanthicus hystrix |
Synonym | L155 |
Familie | Harnischwelse |
Familie lat. | Loricariidae |
Ordnung | Welsartige |
Ordnung lat. | Siluriformes |
Verbreitung | Brasilien |
Lebensraum | Flüsse |
Tiergröße | 70 cm |
Ernährung | Omnivor, weiches Holz |
Temperatur | 22-27 °C |
pH-Wert | 5,5-7,5 |
Härte | 2-15 °dH |
Verhalten | Nachtaktiv, friedlich |
Haltung | Einzeln, Paar, Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Spezialisten |
Fortpflanzung | Höhlenbrüter |
Zucht | Keine Zuchtberichte |
Aquarium | ~ 1.000 l |
Lebenserwartung | 15-20 Jahre |
Artenschutz | Nein |
Vorkommen
Das Verbreitungsgebiet der Elfenwelse ist das Amazonas-Einzugsgebiet in Brasilien, Peru und Guyana. Sie halten sich vorwiegend im Flachwasser mit totem Holz auf.
Aquariumeinrichtung und Haltung
Das Aquarium sollte eine robuste Bepflanzung haben, mit großen Wurzeln, die Versteckmöglichkeiten bieten und ein Bestandteil ihrer Nahrung sind. Viel freier Schwimmraum, gedämpftes Licht und eine Strömung sind ideal.
Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.
Ernährung
Sie ernähren sich von pflanzlicher und tierischer Kost. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen Trockenfutter für Harnischwelse (Granulat, Pellets, Chips, Tabletten) füttern, ergänzt mit Algenblättern, weichem Holz und frischem Gemüse, wie Zucchini, Broccoli, gequetschten Erbsen, überbrühtem Spinat sowie Zoopankton, Cyclops, Daphnien, Artemia, Mückenlarven, Garnelen etc. (lebend oder tiefgekühlt).
Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird, ausgenommen Pflanzenkost. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Fütterung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.
Vergesellschaftung
Sie sind dämmerungs- bis nachtaktiv und verhalten sich innerartlich sehr territorial, daher sollten mehrere Tiere nur in sehr großen und reich strukturierten Becken gehalten werden. Gegenüber anderen, nicht zu kleinen Fischen, sind sie meist friedlich und können gut mit ihnen vergesellschaftet werden.
Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.
Geschlechtsunterschied
Geschlechtsreife Männchen haben eine stumpfere Genitalpapille und kräftigere Pektoralstacheln (am ersten Brustflossenstrahl) als die Weibchen.
Fortpflanzung und Zucht
Es sind keine Berichte über eine erfolgreiche Nachzucht im Aquarium bekannt. Sie sind vermutlich Höhlenbrüter und das Männchen übernimmt die Brutpflege.
Wichtige Information
Sie besitzen ein kräftiges Saugmaul, mit löffelförmigen Zähnen zum Abraspeln von Holz und eine Darmflora, die es den Fischen ermöglicht, die Zellulose zu verdauen.
Beim Fang sind möglichst feinmaschige Netze zu verwenden, damit sich die Hartstrahlen der Brustflossen oder die Hautzähne (Odontoden) auf den Knochenplatten nicht verhaken, die beim Anfassen schmerzhafte Stichverletzungen verursachen können.
Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Werner Winter; Bild: Franz Lowak
Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2004): Aquarien Atlas Bd. 3, Mergus Verlag; SCHMIDT, WERNER, LECHNER (2005): MiniAtlas L-Welse, Bede Verlag
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF