Roter von Rio (Hyphessobrycon flammeus)
Roter von Rio Hyphessobrycon flammeus | |
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Name | Roter von Rio |
Name Lat. | Hyphessobrycon flammeus |
Familie | Echte Salmler |
Familie lat. | Characidae |
Ordnung | Salmlerartige |
Ordnung lat. | Characiformes |
Verbreitung | Brasilien |
Lebensraum | Bäche |
Tiergröße | 3-4 cm |
Ernährung | Omnivor |
Temperatur | 20-26 °C |
pH-Wert | 5,5-7,5 |
Härte | 1-12 °dH |
Verhalten | Friedlich |
Haltung | Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Anfänger |
Fortpflanzung | Freilaicher |
Zucht | Mittelschwer |
Aquarium | Ab 60 cm / 54 l |
Lebenserwartung | 4-5 Jahre |
Artenschutz | Nein |
Vorkommen
Das Verbreitungsgebiet der Roten von Rio sind küstennahe Gewässer um Rio de Janeiro in Brasilien. Sie leben in langsam fließenden, kleinen Flüssen und im Stillwasser von Bächen mit dichter Ufervegetation sowie in das Wasser ragende Baumwurzeln und Äste.
Aquariumeinrichtung und Haltung
Das Aquarium sollte eine abwechslungsreiche, zum Teil dichte Bepflanzung haben, mit Unterständen und Versteckmöglichkeiten (Wurzeln) sowie ausreichenden Schwimmraum bieten. Ein dunkler, mit etwas Laub (z.B. Seemandelbaumblätter) bedeckter Bodengrund, abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzen) und eine schwache Strömung ist ideal.
Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.
Ernährung
Das Futterangebot besteht aus Lebendfutter, wie Daphnien, Cyclops, Artemia und Mückenlarven, das auch in tiefgekühlter Form gefressen wird, ergänzt mit tiefgekühlten Futtermischungen. Auch Trockenfutter, wie Flocken- und Granulatfutter wird gut angenommen. Zusätzlich benötigen sie gelegentlich pflanzliche Nahrung, wie zerdrückte Erbsen, pürierte Blatt- und Wildgemüse oder Trockenfutter mit hohen pflanzlichen Anteilen (Spirulina, Kelp).
Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft. Es darf nur soviel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird.
Vergesellschaftung
Sie sind friedliche Schwarmfische, die für jedes Gesellschaftsbecken gut geeignet sind. Es sollten mindestens 5, besser aber mehr Rote von Rio gemeinsam gepflegt werden.
Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.
Geschlechtsunterschied
Die Männchen haben rote Afterflossen, bei den Weibchen sind sie hellrot bis gelb und rundlicher. Die Brustflossenspitzen sind nur beim Weibchen schwarz.
Fortpflanzung und Zucht
In weichem, leicht saurem Torfwasser laichen sie meist zwischen feinfiedrigen Pflanzen bis zu 300 Eier ab (Freilaicher). Die Larven schlüpfen nach ca. 24 Stunden und schwimmen nach 2-3 Tagen frei.
Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Staubfutter, Artemia-Nauplien) gefüttert werden. In Gesellschaftsbecken ist eine Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.
Wichtige Information
Das Füttern mit pflanzlicher Nahrung vermindert die Gefahr, dass die Fische die zarten Triebe der Wasserpflanzen fressen.
Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Sabina Lamboj; Bild: petdata
Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF