Blauaugen-Pleco (Panaque cochliodon)

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Blauaugen-Pleco
Panaque cochliodon
Blauaugen-Pleco (Panaque cochliodon)
Name Blauaugen-Pleco
Name Lat. Panaque cochliodon
Familie Harnischwelse
Familie lat. Loricariidae
Ordnung Welsartige
Ordnung lat. Siluriformes
Verbreitung Kolumbien
Lebensraum Flüsse, Altarme
Tiergröße 30 cm
Ernährung Weiches Holz, Algen
Temperatur 24-28 °C
pH-Wert 6,0-7,5
Härte 1-15 °dH
Verhalten Nachtaktiv, friedlich
Haltung Einzeln, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Experten
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Zucht Keine Zuchtberichte
Aquarium ~ 400 l
Lebenserwartung 8-12 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Blauaugen-Plecos sind Einzüge des Rio Cauca und des Rio Magdalena in Kolumbien. Sie leben in stagnierenden Flüssen, bevorzugt zwischen versunkenen Baumstämmen, Ästen und in das Wasser ragenden Wurzeln.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine robuste Bepflanzung haben, mit Steinen und Höhlen (Welshöhlen) sowie Wurzeln, die Versteckmöglichkeiten bieten und zugleich Bestandteil ihrer Ernährung sind. Ein sandiger Bodengrund, etwas gedämpftes Licht (Schwimmpflanzen) und eine schwache Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Sie ernähren sich vorwiegend von weichem Holz, das abgeraspelt wird. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen Trockenfutter für Harnischwelse (Granulat, Pellets, Chips, Tabletten) mit hohem Zelluloseanteil und weichem Holz (Mangrove, Morkien) füttern, ergänzt mit Algenblättern und frischem Gemüse, wie Zucchini, Broccoli, gequetschten Erbsen, überbrühtem Spinat etc.

Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird, ausgenommen Pflanzenkost. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Fütterung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.

Vergesellschaftung

Sie sind dämmerungs- bis nachtaktiv. Innerartlich und gegenüber anderen Harnischwelsen verhalten sie sich oft territorial, daher sollten mehrere Tiere nur in wesentlich größeren, reich strukturierten Becken gepflegt werden. Gegenüber anderen, auch kleineren Fischen sind sie sehr friedlich und können gut mit ihnen vergesellschaftet werden.

Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Es sind keine äußeren Unterscheidungsmerkmale bekannt.

Fortpflanzung und Zucht

Es sind keine Berichte über eine erfolgreiche Nachzucht im Aquarium bekannt.

Wichtige Information

Wasserpflanzen mit weichen Blättern könnten als Nahrung angesehen werden.

Sie besitzen ein kräftiges Saugmaul, mit löffelförmigen Zähnen zum Abraspeln von Holz und eine Darmflora, die es den Fischen ermöglicht die Zellulose zu verdauen.

Beim Fang sind möglichst feinmaschige Netze zu verwenden, damit sich die Hartstrahlen der Brustflossen oder die Hautzähne (Odontoden) auf den Knochenplatten nicht verhaken, die beim Anfassen schmerzhafte Stichverletzungen verursachen können.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Werner Winter; Bild: Josip Stanic

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF