Gemeiner Dornwels (Acanthodoras cataphractus)

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Gemeiner Dornwels
Acanthodoras cataphractus
Gemeiner Dornwels (Acanthodoras cataphractus)
Name Gemeiner Dornwels
Name Lat. Acanthodoras cataphractus
Familie Dornwelse
Familie lat. Doradidae
Ordnung Welsartige
Ordnung lat. Siluriformes
Verbreitung Südamerika
Lebensraum Flüsse, Seen
Tiergröße 10 cm
Ernährung Omnivor
Temperatur 22-26 °C
pH-Wert 6,0-7,5
Härte 5-20 °dH
Verhalten Nachtaktiv, friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Substratlaicher
Zucht Schwierig
Aquarium ~ 240 l
Lebenserwartung 10-15 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Die dämmerungs- bis nachtaktiven Gemeinen Dornwelse sind in den nördlichen Einzügen des Amazonas (Bolivien, Peru, Kolumbien, Brasilien) sowie in den Flussmündungen in Guyana,  Surinam und Französisch Guyana weit verbreit. Sie leben in den langsam fließenden und stehenden Gewässern, wo sie sich tagsüber versteckt zwischen Wurzeln, Pflanzen und Steinen oder im Boden eingewühlt aufhalten.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine dichte Bepflanzung haben, viele schattige Versteckmöglichkeiten (Wurzeln, Steine, Höhlen), gedämpftes Licht (Schwimmpflanzen) und eine schwache Strömung. Um sich eingraben zu können, benötigen sie einen weichen, feinkörnigen Bodengrund (Sand, runder Kies).

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Sie sind Allesfresser und problemlos in der Fütterung. Das Futterangebot besteht aus Lebend-, Tiefkühl- und Trockenfutter. Für eine ausgewogene Ernährung mindestens einmal täglich mit einem hochwertigen, sinkenden Trockenfutter für Welse (Futtertabletten, Granulat, Pellets) sowie mit Cyclops, Daphnien, Artemia und Mückenlarven (lebend oder tiefgekühlt) füttern.

Es darf nur so viel gefüttert werden, wie über Nacht gefressen wird. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Fütterung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Vergesellschaftung

Sie sind friedliche, untereinander verträgliche Fische und gut für ein Gesellschaftsbecken geeignet, wobei zu kleine Fische als Nahrung angesehen werden. Es sollte immer eine Gruppe von mindestens 4 Tieren gemeinsam gepflegt werden.

Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Es sind keine äußeren Unterscheidungsmerkmale bekannt.

Fortpflanzung und Zucht

Eine Nachzucht im Aquarium soll gelegentlich schon gelungen sein. So sollen die Elterntiere eine flache Mulde für die Eiablage graben. Die Larven schlüpfen nach 4-5 Tagen. Es ist nicht bekannt, ob die Elterntiere Brutpflege betreiben.

Wichtige Information

Sie können mit ihrem Schultergürtel knarrende Laute erzeugen und werden daher manchmal als "sprechende Welse" bezeichnet.

Beim Fang sind möglichst feinmaschige Netze zu verwenden, damit sich die Hartstrahlen der Brust- und Rückenflossen nicht verhaken, die beim Anfassen schmerzhafte Stichverletzungen verursachen können.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Werner Winter; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF