Gelber Phantomsalmler (Hyphessobrycon roseus)

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Gelber Phantomsalmler
Hyphessobrycon roseus
Gelber Phantomsalmler (Hyphessobrycon roseus)
Name Gelber Phantomsalmler
Name Lat. Hyphessobrycon roseus
Synonym Megalamphodus roseus
Familie Echte Salmler
Familie lat. Characidae
Ordnung Salmlerartige
Ordnung lat. Characiformes
Verbreitung NO-Südamerika
Lebensraum Waldbäche
Tiergröße 2-3 cm
Ernährung Omnivor
Temperatur 20-28 °C
pH-Wert 5,0-7,0
Härte 1-10 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Schwierig
Aquarium Ab 60 cm / 54 l
Lebenserwartung 3-4 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Gelben Phantomsalmler ist der Rio Maroni und Zuflüsse des Oyapock in Französisch Guyana. Sie leben in den langsam fließenden Nebenflüssen und Bächen der Regenwälder mit dichter Ufervegetation sowie in das Wasser ragende Baumwurzeln und Ästen.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine abwechslungsreiche, zum Teil dichte Bepflanzung haben, mit Unterständen und  Versteckmöglichkeiten (Wurzeln) sowie ausreichenden Schwimmraum bieten. Weiches, leicht saures Wasser, ein dunkler, mit etwas Laub (z.B. Seemandelbaumblätter) bedeckter Bodengrund, abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzen) und eine schwache Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

In der Natur ernähren sie sich vorwiegend von kleinen Insekten und Larven. Das Futterangebot besteht aus kleinem Lebendfutter, wie Cyclops, Daphnien, Artemia und Mückenlarven, das auch tiefgekühlt gut angenommen wird, dazu handelsübliche tiefgekühlte Spezialfuttermischungen ergänzt mit gefriergetrocknetem Futter. Auch hochwertiges, proteinreiches Trockenfutter (Flocken, Granulat, Mikro-Pellets) wird problemlos akzeptiert.

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft. Es darf nur soviel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird.

Vergesellschaftung

Sie sind friedliche und ruhige Schwarmfische, die mit anderen friedlichen, nicht zu lebhaften Fischen vergesellschaftet werden können. Es sollten mindestens 5, besser aber wesentlich mehr Gelbe Phantomsalmler gemeinsam gepflegt werden.

Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die intensiver gefärbten Männchen sind etwas schlanker als die rundlicher erscheinenden Weibchen.

Fortpflanzung und Zucht

Sie laichen meist am Morgen zwischen feinfiedrigen Pflanzen ab (Freilaicher). Die Larven schlüpfen nach 24-36 Stunden und schwimmen nach 3-4 Tagen frei.

Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Infusorien, Staubfutter, Artemia-Nauplien) gefüttert werden. In Gesellschaftsbecken ist eine Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.

Wichtige Information

Sie gelten als Flossenzupfer. In einer Gruppe gehalten, werden andere Fische nicht behelligt und ihr gelegentlich zänkisches Verhalten bleibt innerartlich.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Werner Winter; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); BAENSCH & RIEHL (2004): Aquarien Atlas Bd. 2, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF