Langflossensalmler (Brycinus longipinnis)

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Langflossensalmler
Brycinus longipinnis
Langflossensalmler (Brycinus longipinnis)
Name Langflossensalmler
Name Lat. Brycinus longipinnis
Synonym Alestes longipinnis
Familie Afrikanische Salmler
Familie lat. Alestidae
Ordnung Salmlerartige
Ordnung lat. Characiformes
Verbreitung Afrika
Lebensraum Flüsse, Bäche
Tiergröße 13 cm
Ernährung Omnivor
Temperatur 22-25 °C
pH-Wert 6,0-7,5
Härte 5-15 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Schwierig
Aquarium Ab 100 cm / 200 l
Lebenserwartung 3-5 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Die Verbreitungsgebiete der Langflossensalmler sind Flüsse und Seen an der Atlantikküste von Gambia bis Kongo. Dort leben sie vorwiegend in den Ober- und Unterläufen großer Flüsse. Sie sind aber gelegentlich auch in kleinen Flüssen und Bächen sowie in den Mündungsgebieten der Flüsse im Brack- und Salzwasser zu finden.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Sie bevorzugen Aquarien mit reichlich Schwimmraum. In nicht zu hellen (Schwimmpflanzendecke), gut bepflanzten Aquarien mit dunklem Bodengrund zeigen sie die schönste Färbung.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Sie benötigen vorwiegend tierische Nahrung, ergänzt mit pflanzlicher. Das Futterangebot besteht aus Lebendfutter, wie Daphnien, Cyclops Tubifex, Mysis und Schwarze Mückenlarven, das problemlos auch in tiefgekühlter Form gefressen wird, dazu handelsübliche, tiefgekühlte Spezialfuttermischungen, ergänzt mit hochwertigem Trockenfutter (Flocken, Granulat), das gut angenommen wird. Zur Deckung ihres Bedarfs an pflanzlicher Nahrung sollte gewaschener Kopfsalat und Trockenfutter mit hohen pflanzlichen Anteilen (z.B. Spirulina, Kelp) angeboten werden. Besonders Mysis und Schwarze Mückenlarven dürfen nicht fehlen, da sie zur Erhaltung der Leuchtkraft und Körperfarbe benötigt werden.

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Fütterung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen. Es darf nur so viel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird.

Vergesellschaftung

Sie sind friedliche, unproblematische Schwarmfische für das Gesellschaftsbecken. Es sollten mindestens 5, besser aber mehr Langflossensalmler gemeinsam gehalten werden.

Gundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Bei den Männchen sind die Strahlen der Rückenflosse stark verlängert.

Fortpflanzung und Zucht

Sie laichen im freien Wasser am Bodengrund ab. Die Larven schlüpfen nach ca. 35 Stunden und schwimmen nach 7 Tagen frei. Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter gefüttert werden.

In einem Gesellschaftsbecken ist eine Zucht kaum möglich, da der Laich hier eine leichte Beute ist.

Wichtige Information

Die Erfahrung zeigt, dass die Lebenserwartung von Langflossensalmlern vermindert wird, wenn die Wassertemperatur über einen längeren Zeitraum 25 °C übersteigt. 

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: Anton Lamboj

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF