Kupfersalmler (Hasemania nana)

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Kupfersalmler
Hasemania nana
Kupfersalmler (Hasemania nana)
Name Kupfersalmler
Name Lat. Hasemania nana
Synonym Hasemania marginata
Familie Echte Salmler
Familie lat. Characidae
Ordnung Salmlerartige
Ordnung lat. Characiformes
Verbreitung Brasilien
Lebensraum Nebenflüsse
Tiergröße 5 cm
Ernährung Omnivor
Temperatur 22-28 °C
pH-Wert 5,0-8,0
Härte 5-15 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Anfänger
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Mittelschwer
Aquarium ~ 80 l
Lebenserwartung 4-5 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Die Heimat der Kupfersalmler ist das Becken des Rio Sao Francisco Becken in Ostbrasilien. Sie sind aber auch in den Zuflüssen des Rio Purus in Westbrasilien heimisch.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte weiches, leicht saures Wasser und eine abwechslungsreiche Bepflanzung haben, die sowohl Unterstände wie auch Schwimmraum bietet. Ein dunkler Bodengrund, abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzendecke) und eine geringe Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Das Futterangebot besteht aus Lebendfutter, wie Cyclops, Daphnien und Tubifex, das problemlos auch in tiefgekühlter Form angenommen wird, ergänzt mit tiefgekühlten Futtermischungen. Besonders Mysis und Mückenlarven sollten nicht fehlen. Zusätzlich benötigen sie regelmäßig pflanzliche Nahrung, wie zerdrückte Erbsen, pürierte Blatt- und Wildgemüse oder Trockenfutter (Flocken, Granulat) mit hohen pflanzlichen Anteilen (Spirulina, Kelp).

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft. Es darf nur soviel gefüttert werden, wie sofort (in maximal 10 Minuten) gefressen wird.

Vergesellschaftung

Kupfersalmler sind friedliche, gesellige Fische, die für jedes Gesellschaftsbecken gut geeignet sind. Es sollten mindestens 5 Kupfersalmler, besser aber mehr gemeinsam gehalten werden.

Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Männchen sind schlanker und deutlich kräftiger gefärbt. Die Spitze der Afterflosse ist beim Männchen weiß, beim Weibchen gelb abgesetzt. 

Fortpflanzung und Zucht

Für die Zucht eignet sich ein 30-40 cm langes Zuchtbecken, schwach beleuchtet, mit feinfiedrigen Pflanzen oder anderem Laichsubstrat. Das Wasser sollte einen pH-Wert von 5,5-6,5, eine Härte von 4° dH und eine Temperatur von 24-26 °C haben. Nach dem Ablaichen müssen die Elterntiere separiert werden. Die Larven schlüpfen nach ca. 24 Stunden und schwimmen ab dem 5. Tag frei.

Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Staubfutter) gefüttert werden. In Gesellschaftsbecken ist eine Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.

Wichtige Information

Das Füttern mit pflanzlicher Nahrung vermindert die Gefahr, dass die Fische die zarten Austriebe der Wasserpflanzen fressen.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Sabina Lamboj; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF