Rot-schwarzer Halbschnabelhecht (Nomorhamphus rex)

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Rot-schwarzer Halbschnabelhecht
Nomorhamphus rex
Rot-schwarzer Halbschnabelhecht (Nomorhamphus rex)
Name Rot-schwarzer Halbschnabelhecht
Name Lat. Nomorhamphus rex
Familie Lebendgebärende Halbschnäbler
Familie lat. Zenarchopteridae
Ordnung Hornhechtartige
Ordnung lat. Beloniformes
Verbreitung Südostasien
Lebensraum Waldbäche
Tiergröße 4-6 cm
Ernährung Carnivor
Temperatur 24-28 °C
pH-Wert 6,5-7,5
Härte 5-12 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Spezialisten
Fortpflanzung Lebendgebärend
Zucht Mittelschwer
Aquarium Ab 80 l
Lebenserwartung 3-4 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Die dämmerungsaktiven Rot-schwarzen Halbschnabelhechte kommen ausschließlich (endemisch) im Inneren der Insel Sulawesi (Indonesien) vor. Sie leben vorwiegend in schattigen, rasch fließenden Waldbächen mit dichter, verkrauteter Unterwasservegetation, wo sie sich zur Nahrungssuche an der Wasseroberfläche aufhalten. 

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine abwechslungsreiche, zum Teil dichte Bepflanzung haben, mit Unterständen und  Versteckmöglichkeiten (Wurzeln) sowie ausreichenden Schwimmraum bieten. Ein dunkler Bodengrund, abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzen), weiches bis mittelhartes Wasser und eine stellenweise starke Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

Sie fressen bevorzugt Anflugfutter von der Wasseroberfläche. Das Futterangebot besteht aus Kleininsekten, wie Mücken, Blattläusen, Frucht- und Taufliegen, dazu Cyclops, Daphnien und Mückenlarven, die auch gefriergetrocknet oder tiefgekühlt gut angenommen werden. Nach Gewöhnung wird auch hochwertiges, proteinreiches Trockenfutter (Flocken, Granulat) akzeptiert, das aber nicht Hauptbestandteil der Nahrung sein sollte.

Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.

Vergesellschaftung

Sie sollten im Harem (1 Männchen mit 2 Weibchen) besser aber in einer Gruppe von mindestens 10 Tieren gepflegt werden. Sie können gut in einem Gesellschaftsbecken mit anderen friedlichen Fischen gehalten werden.

Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Männchen sind kleiner und haben eine zum Begattungsorgan umgebildete Afterflosse (Andropodium). Die größeren Weibchen erscheinen runder.

Fortpflanzung und Zucht

Sie sind lebendgebärende Fische. Die innere Befruchtung wird durch das Andropodium des Männchens ermöglicht. Nach 6-8 Wochen Tragezeit werden bis zu 10, ca. 2 cm große Jungfische geboren. Sie sind bei der Geburt bereits voll entwickelt und selbstständig. Das Muttertier stellt den Jungen extrem nach.

Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter gefüttert werden. In Gesellschaftsbecken ist die Zucht kaum möglich, da die Jungfische eine leichte Beute sind.

Wichtige Information

Das Becken sollte gut abgedeckt sein, da sie gute Springer sind.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF