Rotflossen-Gebirgsharnischwels (Chaetostoma lineopunctatum)
Rotflossen-Gebirgsharnischwels Chaetostoma lineopunctatum | |
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Name | Rotflossen-Gebirgsharnischwels |
Name Lat. | Chaetostoma lineopunctatum |
Synonym | L276 |
Familie | Harnischwelse |
Familie lat. | Loricariidae |
Ordnung | Welsartige |
Ordnung lat. | Siluriformes |
Verbreitung | Peru |
Lebensraum | Flüsse |
Tiergröße | 10-14 cm |
Ernährung | Limnivor, weiches Holz |
Temperatur | 20-24 °C |
pH-Wert | 5,5-7,5 |
Härte | 2-20 °dH |
Verhalten | Friedlich |
Haltung | Einzeln, Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Fortgeschrittene |
Fortpflanzung | Höhlenbrüter |
Zucht | Keine Zuchtberichte |
Aquarium | ~ 200 l |
Lebenserwartung | 8-10 Jahre |
Artenschutz | Nein |
Vorkommen
Das Verbreitungsgebiet der Rotflossen-Gebirgsharnischwelse ist der Río San Alejandro und weitere Flüsse des oberen Río Ucayali-Einzug in Peru. Sie halten sich vorwiegend in schnellfließenden, sauerstoffreichen Gewässern mit Steinen und totem Holz auf.
Aquariumeinrichtung und Haltung
Das Aquarium sollte eine robuste Randbepflanzung haben mit großen Flusskieseln, Höhlen (Welshöhlen) und Wurzeln, die Versteckmöglichkeiten bieten und die zugleich Bestandteil der Nahrung sind. Ein rundkörniger Bodengrund und eine starke Strömung sind ideal.
Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.
Ernährung
Sie fressen den pflanzlichen Belag (Aufwuchs) von Steinen, Hölzern, Pflanzen etc. und die darin befindlichen Kleinstlebewesen. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen Trockenfutter für Harnischwelse (Granulat, Pellets, Chips, Tabletten) füttern, ergänzt mit Algenblättern, weichem Holz und frischem Gemüse, wie Zucchini, Broccoli, gequetschten Erbsen oder überbrühtem Spinat, dazu gelegentlich in kleinen Mengen Zooplankton, Cyclops, Daphnien, Artemia, Mückenlarven etc. (lebend oder tiefgekühlt).
Es darf nur so viel gefüttert werden, wie innerhalb weniger Minuten gefressen wird, ausgenommen Pflanzenkost. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Fütterung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.
Vergesellschaftung
Sie verhalten sich manchmal innerartlich territorial, daher sollten mehrere Tiere nur in großen und reich strukturierten Becken gehalten werden. Gegenüber anderen Fischen sind sie sehr friedlich und können gut mit ihnen vergesellschaftet werden.
Grundsätzlich dürfen nur verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.
Geschlechtsunterschied
Es sind keine äußeren Unterscheidungsmerkmale bekannt.
Fortpflanzung und Zucht
Es sind keine Berichte über eine erfolgreiche Nachzucht im Aquarium bekannt. Sie sind Höhlenbrüter und das Männchen betreibt die Brutpflege.
Wichtige Information
Beim Fang sind möglichst feinmaschige Netze zu verwenden, damit sich die Hartstrahlen der Brustflossen oder die Hautzähne (Odontoden) auf den Knochenplatten nicht verhaken, die beim Anfassen schmerzhafte Stichverletzungen verursachen können.
Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert mindestens 14-tägig kontrolliert werden. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Werner Winter; Bild: petdata
Quellenangabe: BMELV (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch; SCHMIDT, WERNER, LECHNER (2005): MiniAtlas L-Welse, Bede-Verlag
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF