Schrägschwimmer (Thayeria boehlkei)

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Schrägschwimmer
Thayeria boehlkei
Schrägschwimmer (Thayeria boehlkei)
Name Schrägschwimmer
Name Lat. Thayeria boehlkei
Familie Echte Salmler
Familie lat. Characidae
Ordnung Salmlerartige
Ordnung lat. Characiformes
Verbreitung Brasilien, Peru
Lebensraum Flüsse, Waldbäche
Tiergröße 5 cm
Ernährung Carnivor
Temperatur 22-28 °C
pH-Wert 6,0-8,0
Härte 5-20 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Mittelschwer
Aquarium Ab 60 l
Lebenserwartung 4-6 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Die Schrägschwimmer sind in den Einzugsgebieten des oberen Amazonas (Peru) und des Rio Araguaia (Brasilien) heimisch. Sie kommen in unterschiedlichen Habitaten vor, wie verkrautete Gewässer im Feuchtland oder in Urwaldbächen mit dichter Ufervegetation und wenig Wasserpflanzen.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine abwechslungsreiche, zum Teil dichte Bepflanzung haben, mit Unterständen und  Versteckmöglichkeiten (Wurzeln) sowie ausreichenden Schwimmraum bieten. Ein dunkler, mit etwas Laub (z.B. Seemandelbaumblätter) bedeckter Bodengrund, abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzen) und eine schwache Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

In der Natur ernähren sie sich vorwiegend von kleinen Insekten und Larven. Das Futterangebot besteht aus Lebend-, Tiefkühl- und Trockenfutter. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen, proteinreichen Trockenfutter (Flocken, Granulat, Pellets) sowie mit Cyclops, Moina, Daphnien, Artemia etc. (lebend oder tiefgekühlt) füttern.

Empfehlenswert ist, mehrmals täglich kleine Portionen zu füttern, die innerhalb weniger Minuten gefressen werden. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.

Vergesellschaftung

Sie sind sehr friedliche, ruhige Schwarmfische und für ein Gesellschaftsbecken mit anderen, nicht zu großen und friedlichen Fischen gut geeignet. Es sollten mindestens 5, besser aber mehr Schrägschwimmer gemeinsam gepflegt werden.

Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Weibchen erscheinen etwas runder und sind weniger intensiv gefärbt.

Fortpflanzung und Zucht

In weichem, leicht saurem Torfwasser laichen sie meist zwischen feinfiedrigen Pflanzen ab (Freilaicher). Die Larven schlüpfen nach 12-24 Stunden und schwimmen nach 3-4 Tagen frei.

Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Staubfutter) gefüttert werden. In Gesellschaftsbecken ist eine Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.

Wichtige Information

Sie erhielten ihren Namen, weil sie meist mit dem Kopf nach oben, schräg, ca. 30° zur Längsachse versetzt schwimmen.

Das Laub (Seemandelbaum, Eiche etc.) reichert das Wasser mit Huminstoffen an und senkt auf natürliche Weise den pH-Wert.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: petdata

Quellenangabe: BMEL (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); RIEHL & BAENSCH (2006): Aquarien Atlas Bd. 1, Mergus Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF