Orangeflossen-Zebrabärbling (Danio kyathit)

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Orangeflossen-Zebrabärbling
Danio kyathit
Orangeflossen-Zebrabärbling (Danio kyathit)
Name Orangeflossen-Zebrabärbling
Name Lat. Danio kyathit
Synonym Brachydanio kyathit
Familie Bärblinge
Familie lat. Danionidae
Ordnung Karpfenfischartige
Ordnung lat. Cypriniformes
Verbreitung Myanmar
Lebensraum Waldbäche
Tiergröße 4 cm
Ernährung Carnivor
Temperatur 20-26 °C
pH-Wert 6,5-7,5
Härte < 10 °dH
Verhalten Friedlich
Haltung Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freilaicher
Zucht Einfach
Aquarium Ab 60 l
Lebenserwartung 2-5 Jahre
Artenschutz Nein

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Orangeflossen-Zebrabärblinge ist Kachin im Norden von Myanmar, wo sie in Zuflüssen des Ayeyarwaddy River vorkommen. Sie leben in kleinen, rasch fließenden Bächen mit klarem, oft bräunlichem Wasser und schattenspendenden Bambusbewuchs an den Ufern.

Aquariumeinrichtung und Haltung

Das Aquarium sollte eine dichte Randbepflanzung haben, mit Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten (Wurzeln, Steine) und viel Schwimmraum bieten. Ein grober, runder Kies als Bodengrund mit etwas Laub bedeckt (z.B. Seemandelbaumblätter), leicht abgeschattetes Licht (Schwimmpflanzen) und eine mäßige Strömung ist ideal.

Es darf kein Ammoniak, Ammonium und Nitrit nachweisbar sein, der Nitratwert sollte 100 mg/l nicht überschreiten. Zur Sicherstellung der Wasserqualität und des Sauerstoffgehaltes ist ein der Aquariumgröße angepasster Filter und eine Heizung erforderlich sowie eine Beleuchtung für den artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere.

Ernährung

In der Natur ernähren sie sich vorwiegend von Insekten und Insektenlarven. Das Futterangebot besteht aus Lebend-, Tiefkühl- und Trockenfutter. Für eine ausgewogene Ernährung einmal täglich mit einem hochwertigen, proteinreichen Trockenfutter (Flocken, Granulat, Pellets) sowie Cyclops, Daphnien, Mückenlarven oder Artemia (lebend oder tiefgekühlt) füttern.

Empfehlenswert ist, mehrmals täglich kleine Portionen zu füttern, die innerhalb weniger Minuten gefressen werden. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.

Vergesellschaftung

Sie sind schwimmfreudige und lebhafte Fische, die für ein Gesellschaftsbecken mit anderen friedlichen Fischen gut geeignet sind. Es sollten mindestens 5, besser aber wesentlich mehr Orangeflossen- Zebrabärblinge gemeinsam gepflegt werden. 

Grundsätzlich dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten mit ähnlichen Ansprüchen an die Wasserbeschaffenheit und Wassertemperatur vergesellschaftet werden.

Geschlechtsunterschied

Die Männchen sind schlanker und etwas farbenprächtiger als die fülligeren Weibchen.

Fortpflanzung und Zucht

Sie sind Freilaicher, die keine Brutpflege betreiben. Das Männchen umschwimmt (treibt) meist am frühen Morgen das Weibchen, das zwischen feinfiedrigen Pflanzen ablaicht. Die Larven schlüpfen nach 24-36 Stunden und schwimmen nach einigen Tagen frei.

Jungfische müssen täglich mehrmals mit speziellem Aufzuchtfutter (Artemia-Nauplien) gefüttert werden. In Gesellschaftsbecken ist die Zucht kaum möglich, da der Laich eine leichte Beute ist.

Wichtige Information

Kyathit ist die burmesische Bezeichnung für Leopard. Die Populationen von verschiedenen Standorten unterscheiden sich oft deutlich in Zeichnung und Färbung.

Das Becken sollte gut abgedeckt sein, da sie gerne springen.

Das Wohlbefinden der Fische ist regelmäßig zu kontrollieren. Die Temperatur sollte täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist empfehlenswert, auch dann, wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Werner Winter; Bild: petdata

Quellenangabe: BMEL (1998): Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser); ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF