Ziegensittich zimtfarben (Cyanoramphus novaezelandiae 'Zimtfarben')
Ziegensittich zimtfarben Cyanoramphus novaezelandiae 'Zimtfarben' | |
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Name | Ziegensittich zimtfarben |
Name Lat. | Cyanoramphus novaezelandiae 'Zimtfarben' |
Familie | Papageien |
Familie lat. | Psittacidae |
Ordnung | Papageien |
Ordnung lat. | Psittaciformes |
Verbreitung | Neuseeland |
Klimazone | Gemäßigt - tropisch |
Tiergröße | 27 cm |
Ernährung | Großsittichfutter, Obst, Gemüse |
Temperatur | Zimmertemperatur |
Haltung | Paar, Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Anfänger |
Fortpflanzung | Höhlenbrüter |
Lebenserwartung | 10-15 Jahre |
Artenschutz | WA Anhang I; EU Anhang A |
Anzeigepflicht | Nein |
Vorkommen
Die Ziegensittiche sind auf Neuseeland, den umliegenden Inseln und Neukaledonien weit verbreitet. Sie leben in unterschiedlichen Biotopen, (Waldgebiete, offenes Grasland). Seit der Ausfuhrsperre 1960 nur mehr als Zuchtform erhältlich. Der Zimtfarbene Ziegensittich ist eine Farbmutation.
Käfiggröße
Die Käfigmindestgröße beträgt 200 x 100 x 100 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 3 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.
Einrichtung und Haltung
Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist regelmäßig zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht und eine Verschmutzung der Futter- und Wasserbehälter verhindert wird. Eine Bademöglichkeit sollte ständig zur Verfügung stehen, alternativ können sie mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden. Sie benötigen Kletter- und Beschäftigungsmaterial, wie Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste und Zweige. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.
Ernährung
Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Großsittichfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Kolbenhirse, Grünfutter (Löwenzahn, Vogelmiere, grüne Rispenhirse), Gemüse (Paprika, Möhren etc.), Obst (Äpfel, Birnen etc.), Beeren, frischen Zweigen, gelegentlich Insektenkost und besonders zur Jungenaufzucht angekeimte Sämereien (Weizen oder Mais), Mehlkäferlarven und Eifutter. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Wasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.
Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.
Fortpflanzung und Zucht
Die Weibchen haben ein schmäleres rotes Stirnband.
Sie brüten in Nisthöhlen aus Weichholz oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Einstreu eignen sich besonders Sägespäne aus Nadelholz, Mulch sowie kleine Zweige. Das Gelege besteht aus 4-9 Eiern und die Brutdauer beträgt ca. 20 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen bei Freivolierenhaltung, von März bis August. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.
Anzeigepflicht – Artenschutz
Sie sind gemäß Anlage 6 zur Bundesartenschutzverordnung artenschutzrechtlich zu kennzeichnen. Von der Anzeigepflicht sind sie ausgenommen (Bundesartenschutzverordnung Anlage 5 zu § 7 Abs. 2). In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.
Artenschutz: WA Anhang I; EU Anhang A. Sie erhalten beim Kauf ein CITES Dokument, das bestätigt, dass dieses Tier eine Nachzucht ist. Bitte bewahren Sie das CITES Dokument gut auf!
Wichtige Information
Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 10 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.
Die Ziegensittiche haben ihren Namen wegen ihrer meckernd klingenden Stimme. Sie halten sich häufig am Boden auf und scharren nach Nahrung. Beim Klettern nehmen sie nicht den Schnabel zu Hilfe.
Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe gehalten werden. In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren. Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: petdata; Bild: petdata
Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF