Rosakakadu (Eolophus roseicapilla)
Rosakakadu Eolophus roseicapilla | |
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Name | Rosakakadu |
Name Lat. | Eolophus roseicapilla |
Familie | Kakadus |
Familie lat. | Cacatuidae |
Ordnung | Papageien |
Ordnung lat. | Psittaciformes |
Verbreitung | Australien |
Klimazone | Subtropisch - tropisch |
Tiergröße | 35 cm |
Ernährung | Kakadu-, Keimfutter, Gemüse, Obst |
Temperatur | Zimmertemperatur |
Haltung | Paar, Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Fortgeschrittene |
Fortpflanzung | Höhlenbrüter |
Lebenserwartung | 40-60 Jahre |
Artenschutz | WA Anhang II; EU Anhang B |
Anzeigepflicht | Ja |
Vorkommen
Der Rosakakdu ist eine Zuchtform. Die Heimat der Kakadu-Wildform liegt in in Ost-, Zentral- und Nord-Australien, wo sie in Waldgebieten, Grasland mit Baumbestand und als Kulturfolger leben. Sie sind seit der Ausfuhrsperre 1960 nur mehr als Zuchtform erhältlich.
Käfiggröße
Die Käfigmindestgröße beträgt 200 x 100 x 100 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 2 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.
Einrichtung und Haltung
Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Eine Bademöglichkeit sollte ständig zur Verfügung stehen, alternativ können sie mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden (z.B. Beregnungsanlage). Neben Versteckmöglichkeiten (Höhlen oder Halbhöhlen) benötigen sie Kletter- und Beschäftigungsmaterial, wie Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.
Ernährung
Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Papageienfutter für Kakadus" erhältlich, das auch in gekeimter Form angeboten werden sollte, ergänzt mit Kolbenhirse, Beeren, Grünfutter (Löwenzahn, Vogelmiere etc.), Früchten (Äpfel, Birnen etc.), Gemüse (Paprika, Möhren etc.), dazu Mehlkäferlarven, frische Zweige mit Knospen und besonders zur Jungenaufzucht Keimfutter (halbreifer Mais), Eifutter und Biskuit. Bei mehreren Tieren sind mehrere Futterstellen einzurichten. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten. Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit.
Fortpflanzung und Zucht
Die Geschlechter sind nach der Ausfärbung bei adulten Tieren durch die rote Iris des Weibchens zu erkennen.
Sie brüten in handgefertigten Nisthöhlen aus Hartholz mit Weichholzeinschlupf oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Nistkasteneinstreu, Zweige mit Blätter zum eintragen anbieten. Das Gelege besteht aus 3 bis 5 Eiern, die Brutdauer beträgt 23 Tage. Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind. Handaufzuchten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Anzeigepflicht – Artenschutz
Sie sind gemäß Anlage 6 zur Bundesartenschutzverordnung artenschutzrechtlich zu kennzeichnen. Der Tierbestand ist unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren! In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.
Wichtige Information
Papageien dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe gehalten werden und nicht angekettet oder auf einen Bügel. Während der Brutzeit darf die Haltung nur paarweise erfolgen.
Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 10 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.
In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer sollte 8-14 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Othmar Sieberer; Bild: petdata
Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt-Verlag
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF