Mittelbeo (Gracula religiosa intermedia)
Mittelbeo Gracula religiosa intermedia | |
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Name | Mittelbeo |
Name Lat. | Gracula religiosa intermedia |
Familie | Stare |
Familie lat. | Sturnidae |
Ordnung | Sperlingsvögel |
Ordnung lat. | Passeriformes |
Verbreitung | Südostasien |
Klimazone | Subtropisch - tropisch |
Tiergröße | 27 cm |
Ernährung | Beofutter, Obst, Beeren |
Temperatur | Zimmertemperatur |
Haltung | Paar, Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Fortgeschrittene |
Fortpflanzung | Höhlenbrüter |
Lebenserwartung | 12-15 Jahre |
Artenschutz | WA Anhang II; EU Anhang B |
Anzeigepflicht | Ja |
Vorkommen
Das Verbreitungsgebiet der Mittelbeos reicht von Nordindien über Myanmar, Thailand und Vietnam bis Malaysia. Die geselligen Tiere leben meist in kleinen Gruppen in den Regenwäldern und halbfeuchten Wäldern im Tief- und Bergland.
Käfiggröße
Die empfohlene Käfigmindestgröße beträgt 2,0 x 1,0 x 1,5 m (L x B x H) für 1-2 Tiere. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel, Artverträglichkeit vorausgesetzt, ist die Grundfläche um 25 % zu erweitern. Der Käfig muss an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden, eine rechteckige Grundfläche haben und an einer Seite undurchsichtig sein.
Einrichtung und Haltung
Der Boden muss mit Sand, Holzgranulat oder einem ähnlichen saugfähigen Material bedeckt sein und regelmäßig gereinigt werden (dünnflüssiger Kot). Sie benötigen ein Schlafhäuschen und eine Bademöglichkeit muss ständig vorhanden sein. Es sind mindestens 3 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass sie nur fliegend erreicht werden können, eine möglichst lange Flugstrecke entsteht und auch die Verschmutzung der Futter- und Wasserbehälter verhindert wird. Die Raumtemperatur darf 15 °C nicht unterschreiten.
Ernährung
Sie sind Weichfresser. Das artspezifische Futterangebot besteht aus handelsüblichem "Weichfutter für Beos" oder "Beo-Trockenfutter" (Perlen, Granulat), das in Wasser eingeweicht werden muss. Dazu benötigen sie weiche, kleingeschnittene Früchte, wie Bananen, Weintrauben, Feigen, Kirschen, Beeren sowie geraspelte Äpfel und Birnen etc. und gelegentlich in Wasser oder Fruchtsaft eingelegte Rosinen als Leckerbissen. Auch lebende Insekten, wie Mehlkäferlarven, Heimchen, Zophopas, etc. werden, individuell unterschiedlich, gerne angenommen. Besonders zur Jungenaufzucht sollte das Futter mit hartgekochtem, zerkleinertem Hühnerei, Kalk und Vitaminen angereichert werden. Als Verdauungshilfe wird Vitaminkalk, Muschelgrit und frische Walderde benötigt. Trinkwasser muss in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten.
Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.
Fortpflanzung und Zucht
Männchen und Weibchen sind gleich gefärbt und äußerlich kaum zu unterscheiden.
Sie brüten in Nistkästen oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Zur Auspolsterung werden Blätter und kleine Äste eingetragen. Das Gelege besteht aus 2-3 Eiern, die Brutdauer beträgt 13-17 Tage. Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind. Handaufzuchten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Die Lebenserwartung kann 15 Jahre betragen.
Anzeigepflicht - Artenschutz
Der Tierbestand ist unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.
Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!
Wichtige Information
Beos können verschiedenste Laute und auch die menschliche Stimme imitieren. Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe gehalten werden. Während der Brutzeit ist die Haltung aufgrund ihres aggressiven Verhaltens gegenüber Beos oder anderen Kleinvögeln nur paarweise möglich.
Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m² Grundfläche, der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 15 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.
In Räumen, auch in Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt), entsprechend dem Lichtspektrum des natürlichen Sonnenlichtes, zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer muss zwischen 8 und 14 Stunden pro Tag liegen. Der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen regelmäßig Zimmerfreiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.
Weiterführende Literatur finden sie in ihren Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Othmar Sieberer; Bild: Franz Lowak
Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln; ROBILLER (1986): Lexikon der Vogelhaltung, Edition Leipzig; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF