Blasskopfrosella (Platycercus adscitus)

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Blasskopfrosella
Platycercus adscitus
Blasskopfrosella (Platycercus adscitus)
Name Blasskopfrosella
Name Lat. Platycercus adscitus
Familie Papageien
Familie lat. Psittacidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung Australien
Klimazone Subtropisch - tropisch
Tiergröße 30-32 cm
Ernährung Großsittich- u. Grünfutter, Obst
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 20-30 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B
Anzeigepflicht Nein

Vorkommen

Die Blasskopfrosellas kommen im nordöstlichen Australien vor, wo sie in den Savannen mit Baumbestand und offenen Waldgebieten leben. Sie sind seit der Ausfuhrsperre 1960 nur mehr als Nachzucht erhältlich und werden in zahlreichen Farbmutationen gezüchtet.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 200 x 100 x 100 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 3 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Eine Bademöglichkeit muss ständig zur Verfügung stehen und sie sollten zusätzlich mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden (z.B. Beregnungsanlage). Kletter- und Beschäftigungsmaterial, wie Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste dürfen nicht fehlen. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Großsittichfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Grünfutter (Löwenzahn, Vogelmiere, grüne Rispenhirse etc.), halbreifen Maiskolben, Obst (Äpfel, Birnen etc.), Gemüse (Paprika, Möhren etc.),  Beeren (Feuerdorn, Eberesche), frischen Zweigen, gelegentlich Mehlkäferlarven und besonders zur Jungenaufzucht angekeimte Sämereien (Weizen, Hirse) und Eifutter. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Wasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.

Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Die Geschlechter sind schwer zu unterscheiden, die Weibchen sind meist etwas kleiner und blasser gefärbt. Sie brüten in Nisthöhlen aus Weichholz oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Nistkasteneinstreu eignet sich Rindenmulch oder Sägespäne aus Nadelhölzern. Das Gelege besteht aus 5-7 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 20 Tage. Die Brutzeit bei Freivolierenhaltung ist, biologisch gesehen, von März bis August. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.

Sie können 20-30 Jahre alt werden.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sollten mit einem Beinring versehen sein. Von der Anzeigepflicht sind sie ausgenommen (Bundesartenschutzverordnung Anlage 5 zu § 7 Abs. 2). In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!

Wichtige Information

Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 5 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe gehalten werden. In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF