Springsittich (Cyanoramphus auriceps)
Springsittich Cyanoramphus auriceps | |
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Name | Springsittich |
Name Lat. | Cyanoramphus auriceps |
Familie | Papageien |
Familie lat. | Psittacidae |
Ordnung | Papageien |
Ordnung lat. | Psittaciformes |
Verbreitung | Neuseeland |
Klimazone | Gemäßigt - subtropisch |
Tiergröße | 23 cm |
Ernährung | Großsittichfutter, Obst, Gemüse |
Temperatur | Zimmertemperatur |
Haltung | Paar, Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Anfänger |
Fortpflanzung | Höhlenbrüter |
Lebenserwartung | 15-20 Jahre |
Artenschutz | WA Anhang II; EU Anhang B |
Anzeigepflicht | Nein |
Vorkommen
Die Springsittiche sind auf der Nord und Südinsel Neuseelands verbreitet. Dort leben sie in größeren Waldgebieten aber auch im Buschland. Sie sind seit der Ausfuhrsperre 1960 nur mehr als Zuchtform erhältlich.
Käfiggröße
Die Käfigmindestgröße beträgt 200 x 100 x 100 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 3 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.
Einrichtung und Haltung
Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist regelmäßig zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht und die Verschmutzung der Futter- und Wasserbehälter verhindert wird. Eine Bademöglichkeit muss ständig vorhanden sein und eine abwechslungsreiche, biotopähnliche Ausstattung mit gesundheitlich unbedenklichen Naturästen in unterschiedlichen Stärken sowie Beschäftigungsmaterial (z.B. Ringe, Seile) ist anzubieten.
Ernährung
Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämerein, im Fachhandel als "Großsittichfutter" in Premium-Qualität erhältlich, dazu Kolbenhirse, grüne Hirse, Vogelmiere, Gemüse und Obst (Äpfel, Möhren, Beeren) sowie frische Zweige mit Knospen und besonders zur Jungenaufzucht Mehlkäferlarven, Keim- und Eifutter. Bei mehreren Tieren sind mehrere Futterstellen einzurichten. Als Verdauungshilfe muss Grit, Sepia und Vitaminkalk angeboten werden. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.
Fortpflanzung und Zucht
Die Geschlechter sind relativ leicht zu unterscheiden, Weibchen haben ein schmäleres rotes Stirnband.
Sie brüten in handgefertigten Nisthöhlen aus Weichholz oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Nistkasteneinstreu eignet sich besonders Nadelholzsägespäne, Mulch, kleine Zweige. Das Gelege besteht aus 4-10 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 19 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen bei Freivolierenhaltung, von März bis August. Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind. Handaufzuchten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Anzeigepflicht – Artenschutz
Sie sollten mit einem Beinring versehen sein. Von der Anzeigepflicht sind sie ausgenommen (Bundesartenschutzverordnung Anlage 5 zu § 7 Abs. 2).
Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren! In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.
Wichtige Information
Springsittiche halten sich häufig am Boden auf und scharren nach Nahrung. Beim Klettern nehmen sie nicht den Schnabel zu Hilfe. Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe gehalten werden. Während der Brutzeit darf die Haltung nur paarweise erfolgen, sie sind aber mit gattungsfremden Vögeln verträglich. Bei Außenvolieren-Haltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum (mind. 1 m²), der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann, dessen Temperatur nicht geringer als 5 °C sein darf und die Einrichtung der der Käfighaltung entspricht. In Räumen ist für einen ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt), entsprechend dem Lichtspektrum des natürlichen Sonnenlichtes zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer muss zwischen 8 und 14 Stunden pro Tag liegen und der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren. Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Othmar Sieberer; Bild: petdata
Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt-Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF