Singsittich-Gelb (Psephotus haematonotus)

Aus Pet Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Singsittich-Gelb
Psephotus haematonotus
Singsittich-Gelb (Psephotus haematonotus)
Name Singsittich-Gelb
Name Lat. Psephotus haematonotus
Familie Edelpapageien
Familie lat. Psittaculidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung Australien
Klimazone Subtropisch - tropisch
Tiergröße 28 cm
Ernährung Papageien-, Grünfutter, Gemüse, Obst
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Anfänger
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 15-20 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B
Anzeigepflicht Nein

Vorkommen

Die Singsittiche sind in Südostaustralien beheimatet, wo sie in offenen grasbewachsenen Landschaften mit Baumbestand, Feldern, Gärten und Parks leben. Sie sind seit der Ausfuhrsperre 1960 nur mehr als Nachzucht in vielen Farbmutationen erhältlich.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 200 x 100 x 100 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 3 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Sie benötigen eine Bademöglichkeit und sollten auch gelegentlich mit Wasser besprüht werden (z.B. Beregnungsanlage). Zur Beschäftigung sollten Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste angeboten werden. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien. Ideal ist eine Mischung aus im Fachhandel erhältlichem "Großsittichfutter" und "Waldvogelfutter" in Premium-Qualität, ergänzt mit Kolbenhirse, Grünfutter (Vogelmiere, grüne Rispenhirse) und Wildkräutersamen, aber nur wenig Gemüse, Obst und Beeren und besonders zur Jungenaufzucht angekeimte Sämereien (Weizen, Hirse), Mehlkäferlarven und Eifutter. Bei mehreren Tieren sind mehrere Futterstellen einzurichten. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Wasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.

Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Die Weibchen sind schlicht grau, braun oder olivfarben, Männchen überwiegend grün mit blaugrünem Kopf und rotem Bürzel.

Sie brüten in Nisthöhlen aus Weichholz oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Einstreu eignen sich besonders Sägespäne aus Nadelholz und Mulch. Das Gelege besteht aus 5-7 Eiern und die Brutdauer beträgt ca. 19 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen bei Freivolierenhaltung, von März bis August. Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind. Handaufzuchten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sollten mit einem Beinring versehen sein. Von der Anzeigepflicht sind sie ausgenommen (Bundesartenschutzverordnung Anlage 5 zu § 7 Abs. 2). In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!

Wichtige Information

Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 5 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe gehalten werden. In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren. Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Othmar Sieberer; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF