Grünflügelara (Ara chloroptera)

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Grünflügelara
Ara chloroptera
Grünflügelara (Ara chloroptera)
Name Grünflügelara
Name Lat. Ara chloroptera
Familie Papageien
Familie lat. Psittacidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung Südamerika
Klimazone Subtropisch - tropisch
Tiergröße 90 cm
Ernährung Ara-, Keimfutter, Obst, Gemüse
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 50-60 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B
Anzeigepflicht Ja

Vorkommen

Die Grünflügelaras sind von Panama bis Paraguay und in Nordostargentinien weit verbreitet. Sie leben im Tiefland entlang von Flüssen und in Varzeas, das sind Wälder die periodisch überflutet werden sowie in Savannen mit Palmenbestand und in offenen Regenwäldern bis in 1.500 m Höhe.

Käfiggröße

Die Mindestgröße der Voliere beträgt 400 x 200 x 200 cm (L x B x H) für ein Paar. Diese Größe darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Die Voliere muss an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Empfehlenswert ist eine Voliere mit 10 m² Grundfläche.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Sie benötigen eine Bademöglichkeit und sollten auch gelegentlich mit Wasser besprüht werden (z.B. Beregnungsanlage). Zur Beschäftigung sollten Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste angeboten werden. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Arafutter" in Premium-Qualität erhältlich, das auch in angekeimter Form angeboten werden sollte, je nach individueller Vorliebe ergänzt mit Grünfutter (Löwenzahn, Vogelmiere etc.), Ölpalmfrüchte, Gemüse (Paprika, Möhren etc.), Obst (Äpfel, Birnen etc.), frischen Zweigen, gelegentlich tierisches Eiweiß (Geflügelknochen, Katzenpellets) und besonders zur Jungenaufzucht angekeimte Sämereien (Weizen, Mais) und Eifutter. Kleine Samen beschäftigen sie mehr und führen zu einer besseren Kondition. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia, Vitaminkalk, mineralhältige Lehmerde und Sandsteine. Wasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.

Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Eine sichere Geschlechtsbestimmung ist nur mittels Endoskopie oder besser durch eine genetische Analyse (DNA) möglich.

Sie brüten in Nistkästen aus Hartholz oder besser in dickwandigen Naturstammhöhlen. Als Einstreu eignet sich Mulch oder grobe Sägespäne. Das Gelege besteht aus 1-3 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 27 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen, ganzjährig. Während der Brutzeit dürfen sie nur paarweise gehalten werden. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sind gemäß Anlage 6 zur Bundesartenschutzverordnung artenschutzrechtlich zu kennzeichnen. Der Tierbestand ist unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!

Wichtige Information

Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 2 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 10 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe und nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Othmar Sieberer; Bild: Franz Lowak 

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch  

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF