Mohrenkopfpapagei (Poicephalus senegalus)

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Mohrenkopfpapagei
Poicephalus senegalus
Mohrenkopfpapagei (Poicephalus senegalus)
Name Mohrenkopfpapagei
Name Lat. Poicephalus senegalus
Familie Papageien
Familie lat. Psittacidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung Afrika
Klimazone Tropisch
Tiergröße 23-25 cm
Ernährung Papageien-, Grünfutter, Gemüse, Obst
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Anfänger
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 20-30 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B
Anzeigepflicht Ja

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der standorttreuen Mohrenkopfpapageien ist Westafrika, vom Senegal über Ghana bis Nigeria. Sie leben in Savannen mit Baumbestand und offenen Waldgebieten sowie im Kulturland bis in 1.000 m Höhe.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 200 x 100 x 100 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 2 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Buchenholzgranulat oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Eine Bademöglichkeit sollte ständig zur Verfügung stehen, alternativ können sie mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden (z.B. Beregnungsanlage). Neben Versteckmöglichkeiten (Höhlen oder Halbhöhlen) benötigen sie Kletter- und Beschäftigungsmaterial, wie Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Papageienfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Kolbenhirse, Grünfutter (Löwenzahn, Vogelmiere, Melde etc.), halbreifen Maiskolben, Obst, Beeren (Eberesche, Zwergmispel), Gemüse (Chicoree,  Möhren, Erbsenschoten etc.), Hagebutten, dazu frische Zweige mit Knospen und besonders zur Jungenaufzucht Keimfutter (Mais, Weizen, Hirse) und Eifutter. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Wasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.

Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Die Weibchen haben meist einen kleineren Kopf als die Männchen. Eine sichere Geschlechtsbestimmung ist nur mittels Endoskopie oder besser durch eine genetische Analyse (DNA) möglich.

Sie brüten in Nisthöhlen aus Hartholz oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Das Gelege besteht aus 3 bis 4 Eiern, die Brutdauer beträgt 25 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen, ganzjährig. Während der Brutzeit dürfen sie nur paarweise (nicht in der Gruppe) gehalten werden. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sind gemäß Anlage 6 zur Bundesartenschutzverordnung artenschutzrechtlich zu kennzeichnen. Der Tierbestand ist unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren! In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Wichtige Information

Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 10 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

Es gibt Unterarten, die sich durch die Färbung des Bauches (hellgelb bis orangerot) unterscheiden. Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe und nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Othmar Sieberer; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF