Rotkardinal (Cardinalis cardinalis)

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Rotkardinal
Cardinalis cardinalis
Rotkardinal (Cardinalis cardinalis)
Name Rotkardinal
Name Lat. Cardinalis cardinalis
Familie Kardinäle
Familie lat. Cardinalidae
Ordnung Sperlingsvögel
Ordnung lat. Passeriformes
Verbreitung Nordamerika
Klimazone Gemäßigt - subtropisch
Tiergröße 22 cm
Ernährung Kardinal-, Keimfutter, Knospen, Obst
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freibrüter
Lebenserwartung 10-15 Jahre
Artenschutz Nein
Anzeigepflicht Nein

Vorkommen

Die Wildform des Rotkardinals ist vom südöstlichen Kanada über die östliche USA bis Mexiko verbreitet. Dort leben sie vorwiegend im Farmland, in Hecken, Parks und Waldrändern. Sie sind heute nur mehr als Zuchtform erhältlich.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 120 x 50 x 50 cm (L x B x H) für ein Paar, wobei Jungvögel bis zum selbstständig werden unberücksichtigt bleiben. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel, Artverträglichkeit vorausgesetzt, ist die Grundfläche um 25 % zu erweitern. Der Käfig muss an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) aufgestellt werden, eine rechteckige Grundfläche haben und an drei Seiten, Volieren an einer Seite, undurchsichtig sein.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Laub, Holzgranulat, Rindenmulch oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist regelmäßig zu reinigen. Sie benötigen Sitz-, Versteck-, Schlaf- und Nistmöglichkeiten sowie eine biotopähnliche Ausstattung mit Gräsern, Buschwerk und natürlicher Bepflanzung. Es sind mindestens 3 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass sie nur fliegend erreicht werden können und eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Eine Bademöglichkeit muss ständig vorhanden sein. Die Raumtemperatur sollte 15 °C nicht unterschreiten.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien im Fachhandel als "Kardinalfuttermischung" in Premium-Qualität erhältlich, dazu Kolbenhirse, grüne Hirse, Vogelmiere angekeimte Sämereien, frische Knospen, Obst (Äpfel, Birnen etc.) sowie Beeren und besonders zur Jungenaufzucht Keimfutter, Eifutter, Insekten und Insektenlarven (Mehlkäferlarven, Ameisenpuppen, Pinkies, Buffalos). Als Verdauungshilfe benötigen sie Muschelgrit, Sepia und Vitaminkalk. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten.

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Die Geschlechter sind leicht zu erkennen, Weibchen sind vorwiegend graubraun und auf Haube, Kehle und Flügel schwach rot gefärbt.

Sie brüten gerne in offenen größeren napfförmigen Nestunterlagen aus Geflecht oder auch frei in dichten Gebüschen. Als Nistmaterial eignet sich Sisal, Kokosfasern, Scharpie, Moos. Das Gelege besteht aus 3-4 Eiern, die Brutdauer beträgt 12-14 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen bei Haltung in Freivolieren von März bis August.

Wichtige Information

Die Vögel dürfen nur paarweise oder in Gruppen gehalten werden. Während der Brutzeit darf die Haltung von Rotkardinälen nur paarweise erfolgen.

Sie dürfen nicht in einem Rundkäfig gehalten werden. Empfehlenswert ist eine Innenvoliere mit einer Grundfläche von mindesten 0,6 m² und 1,5 m Höhe.

Sie dürfen ganzjährig in Außenvolieren gehalten werden, sofern ihnen ein trockener und zugluftfreier Schutzraum oder ein überdachter, geschützter Volierenteil zur Verfügung steht. Die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

In Räumen, auch in Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt), entsprechend dem Lichtspektrum des natürlichen Sonnenlichtes, zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer muss zwischen 8 und 14 Stunden pro Tag liegen. Der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren. Bei Käfighaltung sollte ihnen regelmäßig Zimmerfreiflug ermöglicht werden.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Othmar Sieberer; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln; ROBILLER (1986): Lexikon der Vogelhaltung, Edition Leipzig; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF