Himalayagrünling (Chloris spinoides)
Himalayagrünling Chloris spinoides | |
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Name | Himalayagrünling |
Name Lat. | Chloris spinoides |
Synonym | Carduelis spinoides |
Familie | Finkenvögel |
Familie lat. | Fringillidae |
Ordnung | Sperlingsvögel |
Ordnung lat. | Passeriformes |
Verbreitung | Asien |
Klimazone | Gemäßigt - subtropisch |
Tiergröße | 14 cm |
Ernährung | Waldvogelfutter, Beeren, Knospen |
Temperatur | Zimmertemperatur |
Haltung | Paar, Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Fortgeschrittene |
Fortpflanzung | Freibrüter |
Lebenserwartung | 6-12 Jahre |
Artenschutz | Nein |
Anzeigepflicht | Nein |
Vorkommen
Das weite Verbreitungsgebiet der Wildform reicht von Pakistan bis ins westliche Burma, wo sie Waldränder und Buschvegetationen oberhalb der Baumgrenze zwischen 1.600 und 4.400 m Seehöhe oder auch entsprechendes Kulturland, in den Wintermonaten tiefere Lagen des Himalayagebietes, bewohnen. Sie werden heute nur mehr als Zuchtform angeboten.
Käfiggröße
Die Käfigmindestgröße beträgt 80 x 40 x 40 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel, Artverträglichkeit vorausgesetzt, ist die Grundfläche um 25 % zu erweitern. Der Käfig muss an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) aufgestellt werden, eine rechteckige Grundfläche haben und an drei Seiten, Volieren an einer Seite, undurchsichtig sein. Die Haltung in einer Voliere ist vorzuziehen.
Einrichtung und Haltung
Der Boden muss mit Sand, Laub, Holzgranulat, Rindenmulch oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist regelmäßig zu reinigen. Sie benötigen Sitz-, Versteck-, Schlaf- und Nistmöglichkeiten sowie eine biotopähnliche Ausstattung mit Gräsern, Buschwerk und natürlicher Bepflanzung. Es sind mindestens 3 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass sie nur fliegend erreicht werden können und eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Eine Bademöglichkeit muss ständig vorhanden sein. Die Raumtemperatur sollte 15 °C nicht unterschreiten.
Ernährung
Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Waldvogelmischfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Fichten- und Koniferensamen, dazu Kolbenhirse, Grünhirse, Vogelmiere, Löwenzahn, Beeren (z.B. Eberesche, Feuerdorn), Knospen, Knospen (Obst) und, besonders bei der Jungenaufzucht, verschiedene gekeimte Sämereien, Wildkräuter, Insekten und Insektenlarven (Ameisenpuppen, kleine Buffalos) sowie Eifutter. Als Verdauungshilfe wird Holzkohle, Vitaminkalk, Sepia und Muschelgrit benötigt. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten.
Eine regelmäßige Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.
Fortpflanzung und Zucht
Die Geschlechter sind ähnlich gezeichnet, die Weibchen sind meist weniger intensiv gefärbt und haben dünklere Brustfedern.
Sie brüten gerne in offenen mit Reisig verkleideten napfförmigen Nestunterlagen aus Geflecht (Drahtkörbchen, Kaisernester, auch Nistklötze) in biotopähnlicher Bepflanzung. Als Nistmaterial eignet sich Kokosfasern, Sisal, kleine Wurzeln, Scharpie, Gräser. Das Gelege besteht aus 3 bis 4 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 13 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen bei Haltung in Freivolieren von März bis September.
Wichtige Information
Die Vögel dürfen nur paarweise oder in Gruppen gehalten werden. Während der Brutzeit sollte die Haltung der Himalyagrünlinge, aufgrund ihres aggressiven Verhaltens gegenüber artgleichen Vögel nur paarweise erfolgen.
Die Haltung in einem Rundkäfig ist nicht erlaubt. Für die Haltung in einer Gruppe ist eine Voliere erforderlich.
Sie dürfen ganzjährig in Außenvolieren (Mindesthöhe 1,70 m) gehalten werden, sofern ihnen ein trockener und zugluftfreier Schutzraum oder ein überdachter, geschützter Volierenteil zur Verfügung steht. Die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.
In Räumen ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt), entsprechend dem Lichtspektrum des natürlichen Sonnenlichtes, zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer muss zwischen 8 und 14 Stunden pro Tag liegen. Der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Othmar Sieberer; Bild: Othmar Sieberer
Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln; CLASSEN & MASSOTH (1992): Handbuch der Cardueliden, Band 2, Hanke Verlag
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF