Pflaumenkopfsittich (Psittacula cyanocephala)

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Pflaumenkopfsittich
Psittacula cyanocephala
Pflaumenkopfsittich (Psittacula cyanocephala)
Name Pflaumenkopfsittich
Name Lat. Psittacula cyanocephala
Familie Edelpapageien
Familie lat. Psittaculidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung Asien
Klimazone Subtropisch - tropisch
Tiergröße 37 cm
Ernährung Großsittich- u. Grünfutter, Obst
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 20 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B
Anzeigepflicht Ja

Vorkommen

Die Pflaumenkopfsittiche sind von Westpakistan über Indien und Südnepal bis Bangladesch sowie auf Sri Lanka weit verbreitet. Sie leben in Bergwäldern, Parks und Kulturland bis in 1.600 m Höhe. Sie werden in vielen Farbmutationen gezüchtet.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 200 x 100 x 100 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 3 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Sie benötigen eine Bademöglichkeit und sollten auch gelegentlich mit Wasser besprüht werden (z.B. Beregnungsanlage). Zur Beschäftigung sollten Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste angeboten werden. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Großsittichfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Kolbenhirse, Grünfutter (Löwenzahn, Vogelmiere, grüne Rispenhirse), Gemüse (Möhren etc.), Obst, (Äpfel etc.), Beeren (Feuerdorn, Eberesche), frischen Zweigen mit Knospen, gelegentlich Insektenkost und besonders zur Jungenaufzucht angekeimte Sämereien (Weizen, Mais), Mehlkäferlarven und Eifutter. Bei mehreren Tieren sind mehrere Futterstellen einzurichten. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten.

Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Das Männchen hat einen pflaumenfarbenen Kopf und einen orangegelben Oberschnabel. Beim Weibchen ist der Kopf grau und der Oberschnabel blassgelb. Sie brüten in Nisthöhlen aus Weichholz oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Nistkasteneinstreu eignet sich Rindenmulch oder Sägespäne aus Nadelhölzern. Das Gelege besteht aus 4-6 Eiern, die Brutdauer beträgt 24 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen bei Freivolierenhaltung, von März bis August. Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind. Die durchschnittliche Lebenserwartung kann 20 Jahre betragen.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sind gemäß Anlage 6 zur Bundesartenschutzverordnung artenschutzrechtlich zu kennzeichnen. Der Tierbestand ist unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren! In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Wichtige Information

Sie dürfen nur paarweise oder in Gruppen gehalten werden. Während der Brutzeit kann die Haltung auch paarweise erfolgen.

Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 5 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt-Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF