Princess-of-Wales-Sittich (Polytelis alexandrae)

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Princess-of-Wales-Sittich
Polytelis alexandrae
Princess-of-Wales-Sittich (Polytelis alexandrae)
Name Princess-of-Wales-Sittich
Name Lat. Polytelis alexandrae
Familie Papageien
Familie lat. Psittacidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung Australien
Klimazone Subtropisch - tropisch
Tiergröße 45 cm
Ernährung Großsittichfutter, Obst, Gemüse
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 20-30 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B
Anzeigepflicht Nein

Vorkommen

Die Princess-of-Wales-Sittiche sind im Inneren Australiens beheimatet, wo sie in den ariden Spinifex-Landschaften leben. Spinifex ist ein hartes, stacheliges Gras. Sie sind seit der Ausfuhrsperre 1960 nur mehr als Nachzucht erhältlich.

Käfiggröße

Die Mindestgröße der Voliere beträgt 300 x 100 x 200 cm (L x B x H) für ein Paar. Diese Größe darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Die Voliere muss an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Empfehlenswert ist eine Voliere mit 5 m² Grundfläche.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht und auch Verschmutzung der Futter- und Wasserbehälter verhindert wird. Eine Bademöglichkeit muss ständig zur Verfügung stehen und sie sollten zusätzlich mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden (z.B. Beregnungsanlage). Kletter- und Beschäftigungsmaterial, wie Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste dürfen nicht fehlen. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Großsittichfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Kolbenhirse, Grünfutter (Löwenzahn, Vogelmiere, grüne Rispenhirse), Gemüse (Möhren etc.), Obst, (Äpfel etc.), Beeren (Feuerdorn, Eberesche), frischen Zweigen mit Knospen, gelegentlich Insektenkost und besonders zur Jungenaufzucht angekeimte Sämereien (Weizen, Mais), Mehlkäferlarven und Eifutter. Bei mehreren Tieren sind mehrere Futterstellen einzurichten. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten. Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit.

Fortpflanzung und Zucht

Die Weibchen sind deutlich blasser gefärbt.

Sie brüten in Nisthöhlen aus Weichholz oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Nistkasteneinstreu eignet sich Rindenmulch oder Sägespäne aus Nadelhölzern. Das Gelege besteht aus 4-7 Eiern, die Brutdauer beträgt 18-20 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen bei Freivolierenhaltung, von März bis August. Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sollten mit einem Beinring versehen sein. Von der Anzeigepflicht sind sie ausgenommen (Bundesartenschutzverordnung Anlage 5 zu § 7 Abs. 2). In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!

Wichtige Information

Sie dürfen nur paarweise oder in Gruppen gehalten werden. Während der Brutzeit kann die Haltung auch paarweise erfolgen.

Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 5 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt-Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF