Schönsittich-Rotbrust (Neophema pulchella)
Schönsittich-Rotbrust Neophema pulchella | |
---|---|
Name | Schönsittich-Rotbrust |
Name Lat. | Neophema pulchella |
Familie | Papageien |
Familie lat. | Psittacidae |
Ordnung | Papageien |
Ordnung lat. | Psittaciformes |
Verbreitung | Australien |
Klimazone | Subtropisch - tropisch |
Tiergröße | 20 cm |
Ernährung | Neophemenfutter, Gemüse, Obst |
Temperatur | Zimmertemperatur |
Haltung | Paar, Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Anfänger |
Fortpflanzung | Höhlenbrüter |
Lebenserwartung | 10-15 Jahre |
Artenschutz | WA Anhang II; EU Anhang B |
Anzeigepflicht | Nein |
Vorkommen
Die Schönsittiche sind von Queensland bis Nordvictoria (Australien) beheimatet, wo sie in Grassavannen mit Baumbestand und Waldgebieten leben. Sie sind seit der Ausfuhrsperre 1960 nur mehr als Nachzucht erhältlich und werden in mehreren Farbmutationen gezüchtet.
Käfiggröße
Die Käfigmindestgröße beträgt 100 x 50 x 50 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 1 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.
Einrichtung und Haltung
Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht und eine Verschmutzung der Futter- und Wasserbehälter verhindert wird. Eine Bademöglichkeit sollte ständig zur Verfügung stehen, alternativ können sie mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden. Sie benötigen Kletter- und Beschäftigungsmaterial, wie Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.
Ernährung
Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Neophemenfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Kolbenhirse, Grünfutter (Vogelmiere, grüne Rispenhirse und Grasrispen), Gemüse (Paprika, geraspelte Möhren etc.), Obst (Äpfel, Beeren etc.), gelegentlich Insektenfutter und besonders zur Jungenaufzucht Keim- und Eifutter. Bei mehreren Tieren sind mehrere Futterstellen einzurichten. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Wasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.
Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.
Fortpflanzung und Zucht
Die Männchen haben einen roten Flügelstreifen, die Weibchen hingegen einen weißen Unterflügelstreifen.
Sie brüten in Wellensittich-Nistkästen oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Nistkasteneinstreu eignet sich Rindenmulch oder Sägespäne aus Nadelhölzern. Das Gelege besteht aus 4-7 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 18 Tage. Die Brutzeit bei Freivolierenhaltung ist, biologisch gesehen, von März bis August. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.
Anzeigepflicht – Artenschutz
Sie sollten mit einem Beinring versehen sein. Von der Anzeigepflicht sind sie ausgenommen (Bundesartenschutzverordnung Anlage 5 zu § 7 Abs. 2). In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.
Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!
Wichtige Information
Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 0,5 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 5 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.
Sie halten sich häufig am Boden auf und suchen dort nach Nahrung.
Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe gehalten werden. Eine Vergesellschaftung mit anderen kleinen Papageien oder Prachtfinken ist gut möglch. In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Othmar Sieberer; Bild: Othmar Sieberer
Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF