Chinagrünling (Chloris sinica)

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Chinagrünling
Chloris sinica
Chinagrünling (Chloris sinica)
Name Chinagrünling
Name Lat. Chloris sinica
Synonym Carduelis sinica
Familie Finkenvögel
Familie lat. Fringillidae
Ordnung Sperlingsvögel
Ordnung lat. Passeriformes
Verbreitung Asien
Klimazone Gemäßigt
Tiergröße 14 cm
Ernährung Waldvogelfutter, Beeren, Knospen
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Freibrüter
Lebenserwartung 6-12 Jahre
Artenschutz Nein
Anzeigepflicht Nein

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Chinagrünlinge reicht von China, Korea und Japan bis in den Südosten Sibiriens, wo sie in offenen Koniferen- und Mischwäldern sowie in Kulturland, Gärten und Parks von tiefen Lagen bis 2.400 m Seehöhe vorkommen. Sie werden heute nur mehr als Zuchtform angeboten.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 80 x 40 x 40 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel, Artverträglichkeit vorausgesetzt, ist die Grundfläche um 25 % zu erweitern. Der Käfig muss an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) aufgestellt werden, eine rechteckige Grundfläche haben und an drei Seiten, Volieren an einer Seite, undurchsichtig sein. Die Haltung in einer Voliere ist vorzuziehen.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Laub, Holzgranulat, Rindenmulch oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist regelmäßig zu reinigen. Sie benötigen Sitz-, Versteck-, Schlaf- und Nistmöglichkeiten sowie eine biotopähnliche Ausstattung mit Gräsern, Buschwerk und natürlicher Bepflanzung. Es sind mindestens 3 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass sie nur fliegend erreicht werden können und eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Eine Bademöglichkeit muss ständig vorhanden sein. Die Raumtemperatur sollte 15 °C nicht unterschreiten.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Waldvogelmischfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Fichten- und Koniferensamen, dazu Kolbenhirse, Grünhirse, Vogelmiere, Löwenzahn, Beeren (z.B. Eberesche, Feuerdorn), Knospen, Knospen (Obst) und, besonders bei der Jungenaufzucht, verschiedene gekeimte Sämereien, Wildkräuter, Insekten und Insektenlarven (Ameisenpuppen, kleine Buffalos) sowie Eifutter. Als Verdauungshilfe wird Holzkohle, Vitaminkalk, Sepia und Muschelgrit benötigt. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten.

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung und fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Die Geschlechter sind ähnlich gezeichnet, die Weibchen sind meist weniger intensiv gefärbt, haben einen braunen Kopf und Bürzel und sind an der Unterseite sandfarben.

Sie brüten gerne in offenen mit Reisig verkleideten napfförmigen Nestunterlagen aus Geflecht (Drahtkörbchen, Kaisernester, Nistklötze) in biotopähnlicher Bepflanzung (Koniferen). Als Nistmaterial eignet sich kleine Zweige, Kokosfasern, Sisal, Moos, Scharpie, Gräser und kleine Federn zum auspolstern. Das Gelege besteht aus 3 bis 5 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 13 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen bei Haltung in Freivolieren von März bis September.

Wichtige Information

Die Vögel dürfen nur paarweise oder in Gruppen gehalten werden. Während der Brutzeit sollte die Haltung aufgrund ihres aggressiven Verhaltens gegenüber artgleichen Vögel nur paarweise erfolgen.

Die Haltung in einem Rundkäfig ist nicht erlaubt. Für die Haltung in einer Gruppe ist eine Voliere erforderlich.

Sie dürfen ganzjährig in Außenvolieren (Mindesthöhe 1,70 m) gehalten werden, sofern ihnen ein trockener und zugluftfreier Schutzraum oder ein überdachter, geschützter Volierenteil zur Verfügung steht. Die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

In Räumen ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt), entsprechend dem Lichtspektrum des natürlichen Sonnenlichtes, zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer muss zwischen 8 und 14 Stunden pro Tag liegen. Der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Othmar Sieberer; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln; CLASSEN & MASSOTH (1992): Handbuch der Cardueliden, Band 2, Hanke Verlag

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF