Orangeköpfchen (Agapornis pullarius)

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Orangeköpfchen
Agapornis pullarius
Orangeköpfchen (Agapornis pullarius)
Name Orangeköpfchen
Name Lat. Agapornis pullarius
Familie Papageien
Familie lat. Psittacidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung Afrika
Klimazone Tropisch
Tiergröße 14 cm
Ernährung Agapornidenfutter, Obst, Gemüse
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 10-15 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B
Anzeigepflicht Ja

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Orangeköpfchen reicht von Insel Sao Tome und Sierra Leone in Westafrika bis in den Nordwesten Angolas und Tansanias. Sie leben in den lichten Wäldern und Buschavannen, aber auch im Kultur- und Weideland. Sie werden heute nur mehr als Zuchtform angeboten.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 100 x 50 x 50 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 1 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Eine Bademöglichkeit sollte ständig zur Verfügung stehen, alternativ können sie mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden. Neben Versteckmöglichkeiten (Höhlen oder Halbhöhlen) benötigen sie Kletter- und Beschäftigungsmaterial, wie Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Agapornidenfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Kolbenhirse, etwas grüner Rispenhirse, Vogelmiere, Biosalat, Beeren, Früchten, Möhren, dazu frische Zweige mit Knospen und besonders zur Jungenaufzucht Keimfutter (halbreifer Weizen), Eifutter und eingeweichter Zwieback. Bei mehreren Tieren sind mehrere Futterstellen einzurichten. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten.

Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Die Geschlechter sind sehr ähnlich gefärbt, Männchen haben schwarze Unterflügel, bei den Weibchen sind sie grün. Sie brüten in Nistkästen (auch Wellensittich Nistkästen) im Hoch- oder Querformat und in ausgehöhlten Baumstämmen. Das Nistmaterial, wie frische Weidenzweige (Trauerweide), wird im Schnabel und Bürzelgefieder eingetragen. Das Gelege besteht aus 3-5 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 22 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen, ganzjährig. Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind. Die durchschnittliche Lebenserwartung kann 10-15 Jahre betragen.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sollten mit einem Beinring versehen sein. Der Tierbestand ist unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!

Wichtige Information

Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe gehalten werden. Eine Vergesellschaftung mit anderen kleinen Papageien ist gut möglich.

Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 0,5 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 10 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen. In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren. Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch  

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF