Bourkesittich (Neopsephotus bourkii)

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Bourkesittich
Neopsephotus bourkii
Bourkesittich (Neopsephotus bourkii)
Name Bourkesittich
Name Lat. Neopsephotus bourkii
Synonym Neophema bourkii
Familie Papageien
Familie lat. Psittacidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung Australien
Klimazone Subtropisch - tropisch
Tiergröße 19 cm
Ernährung Wellensittich-, Grünfutter, Obst
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Anfänger
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 10-15 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B
Anzeigepflicht Nein

Vorkommen

Die Heimat der Bourkesittiche liegt im inneren und westlichen Australien, wo sie in den trockenen, zum Teil mit Akazien bewachsenen Gras- und Buschlandschaften leben. Sie sind seit der Ausfuhrsperre 1960 nur mehr als Zuchtform in vielen Farbmutationen erhältlich.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 100 x 50 x 50 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 1 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht und eine Verschmutzung der Futter- und Wasserbehälter verhindert wird. Eine Bademöglichkeit sollte ständig zur Verfügung stehen, alternativ können sie mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden. Sie benötigen Kletter- und Beschäftigungsmaterial, wie Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Neophemenfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Kolbenhirse, Grünfutter (Vogelmiere, grüne Rispenhirse und Grasrispen), Gemüse (Paprika, geraspelte Möhren etc.), Obst (Äpfel, Beeren etc.) und besonders zur Jungenaufzucht Keim- und Eifutter. Bei mehreren Tieren sind mehrere Futterstellen einzurichten. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten. Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Die Männchen haben ein blaues Stirnband, das bei den Weibchen nur schwach ausgeprägt ist oder völlig fehlt. Sie brüten in Wellensittich-Nistkästen oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Nistkasteneinstreu eignet sich Rindenmulch oder Sägespäne aus Nadelhölzern. Das Gelege besteht aus 4-6 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 18 Tage. Die Brutzeit bei Freivolierenhaltung ist, biologisch gesehen, von März bis August. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sollten mit einem Beinring versehen sein. Von der Anzeigepflicht sind sie ausgenommen (Bundesartenschutzverordnung Anlage 5 zu § 7 Abs. 2). In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!

Wichtige Information

Die Bourkesittiche dürfen nur im Familienverband oder im Schwarm gehalten werden. Während der Brutzeit kann die Haltung auch paarweise erfolgen. Sie halten sich häufig am Boden auf und suchen dort nach Nahrung. Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 0,5 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 5 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Othmar Sieberer; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt-Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF