Timneh-Graupapagei (Psittacus erithacus timneh)

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Timneh-Graupapagei
Psittacus erithacus timneh
Timneh-Graupapagei (Psittacus erithacus timneh)
Name Timneh-Graupapagei
Name Lat. Psittacus erithacus timneh
Familie Papageien
Familie lat. Psittacidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung W-Afrika
Klimazone Tropisch
Tiergröße 30-32 cm
Ernährung Graupapageien-, Keimfutter, Obst
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 50-60 Jahre
Artenschutz WA Anhang I; EU Anhang A
Anzeigepflicht Ja

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Timneh-Graupapageien liegt in Westafrika von Guinea über Liberia bis Cote d'Ivoire, wo sie in Savannen mit Baumbestand, Feldern, Mangrovengebieten sowie Tiefland- und Flussuferwäldern leben. Sie werden heute nur mehr als Zuchtform angeboten.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 200 x 100 x 100 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 2 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Eine Bademöglichkeit sollte ständig zur Verfügung stehen, alternativ können sie mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden (z.B. Beregnungsanlage). Neben Versteckmöglichkeiten (Höhlen oder Halbhöhlen) benötigen sie Kletter- und Beschäftigungsmaterial, wie Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Graupapageienfutter" in Premium-Qualität erhältlich, das auch in gekeimter Form angeboten werden sollte, ergänzt mit Kolbenhirse, Grünfutter (Löwenzahn, Vogelmiere), Ölpalmfrüchte, Hagebutten, Gemüse (Paprika, Möhren etc.), Obst (Äpfel, Birnen, Weintrauben etc.), frische Zweige und besonders zur Jungenaufzucht angekeimter Mais und Eifutter. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Wasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.

Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Eine sichere Geschlechtsbestimmung ist nur mittels Endoskopie oder besser durch eine genetische Analyse (DNA) möglich.

Sie brüten in Nisthöhlen aus Hartholz oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Das Gelege besteht aus 3-4 Eiern, die Brutdauer beträgt 26 Tage. Zur Brutzeit dürfen sie nur paarweise (nicht in der Gruppe) gehalten werden. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.

Die durchschnittliche Lebenserwartung kann 50-60 Jahre betragen.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sind gemäß Anlage 6 zur Bundesartenschutzverordnung artenschutzrechtlich zu kennzeichnen. Der Tierbestand ist unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Artenschutz: WA Anhang I; EU Anhang A. Sie erhalten beim Kauf ein CITES Dokument, das bestätigt, dass dieses Tier eine Nachzucht ist. Bitte bewahren Sie das CITES Dokument gut auf!

Wichtige Information

Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 10 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe und nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Othmar Sieberer; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF