Kragensittich (Barnardius zonarius semitorquatus)

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Kragensittich
Barnardius zonarius semitorquatus
Kragensittich (Barnardius zonarius semitorquatus)
Name Kragensittich
Name Lat. Barnardius zonarius semitorquatus
Familie Papageien
Familie lat. Psittacidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung Australien
Klimazone Subtropisch - tropisch
Tiergröße 37 cm
Ernährung Großsittichfutter, Obst, Gemüse
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 15 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B
Anzeigepflicht Nein

Vorkommen

Die  Heimat der Kragensittiche, einer Unterart der Ringstittiche, ist Westaustralien. Dort leben sie in den Küsten- und küstennahen Wäldern. Sie treten meist paarweise oder in kleinen Schwärmen auf und sind seit der Ausfuhrsperre 1960 nur mehr als Zuchtform erhältlich.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 200 x 100 x 100 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 3 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Sie benötigen eine Bademöglichkeit und sollten auch gelegentlich mit Wasser besprüht werden (z.B. Beregnungsanlage). Zur Beschäftigung sollten Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste angeboten werden. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Großsittichfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Kolbenhirse, Grünfutter (Löwenzahn, Vogelmiere, grüne Rispenhirse), Gemüse (Karotten etc.), Obst, (Äpfel etc.), Beeren (Feuerdorn, Eberesche), frischen Zweigen mit Knospen, gelegentlich Insektenkost und besonders zur Jungenaufzucht angekeimte Sämereien (Weizen, Mais), Mehlkäferlarven und Eifutter. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten.

Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Die Weibchen haben ein blasseres, matteres Gefieder und einen bräunlicher gefärbten Kopf.

Sie brüten in Nisthöhlen aus Weichholz oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Nistkasteneinstreu eignet sich Rindenmulch oder Sägespäne aus Nadelhölzern. Das Gelege besteht aus 4 bis 7 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 21 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen bei Freivolierenhaltung, von März bis August. Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sollten mit einem Beinring versehen sein. Von der Anzeigepflicht sind sie ausgenommen (Bundesartenschutzverordnung Anlage 5 zu § 7 Abs. 2). In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!

Wichtige Information

Sie sind sehr streitsüchtig und dürfen nur paarweise gehalten werden. Von einer Vergesellschaftung mit verwandten Arten ist abzuraten.

Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 5 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Othmar Sieberer; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt-Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF