Bergsittich (Polytelis anthopeplus)

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Bergsittich
Polytelis anthopeplus
Bergsittich (Polytelis anthopeplus)
Name Bergsittich
Name Lat. Polytelis anthopeplus
Familie Papageien
Familie lat. Psittacidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung Australien
Klimazone Subtropisch - tropisch
Tiergröße 40 cm
Ernährung Großsittichfutter, Obst, Gemüse
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 20-30 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B
Anzeigepflicht Nein

Vorkommen

Die Bergsittiche sind in Südost- und Südwestaustralien beheimatet, wo sie in Strauchsteppen und Eukalyptuswälder entlang von Flussläufen sowie als Kulturfolger auch in Gartenanlagen leben. Sie sind seit der Ausfuhrsperre 1960 nur mehr als Nachzucht erhältlich.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 200 x 100 x 100 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 3 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Eine Bademöglichkeit muss ständig zur Verfügung stehen und sie sollten zusätzlich mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden (z.B. Beregnungsanlage). Kletter- und Beschäftigungsmaterial, wie Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste dürfen nicht fehlen. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus verschiedenen Sämereien, im Fachhandel als "Großsittichfutter" erhältlich. Dazu Kolbenhirse, grüne Hirse, Vogelmiere, Knospen, Gemüse, Obst (Äpfel, Beeren etc.) und besonders zur Jungenaufzucht Keimfutter (halbreifer Mais), Mehlkäferlarven und Eifutter. Bei mehreren Tieren sind mehrere Futterstellen einzurichten. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten.

Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und vermindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Die Männchen sind zum Teil leuchtend gelb gefärbt, die Weibchen sind blasser und olivgelb bis olivgrün. Sie brüten in Nisthöhlen aus Weichholz oder in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Einstreu eignen sich besonders Sägespäne aus Nadelholz oder Mulch. Das Gelege besteht aus 4-6 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 20 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen bei Freivolierenhaltung, von März bis August. Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind. Handaufzuchten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sollten mit einem Beinring versehen sein. Von der Anzeigepflicht sind sie ausgenommen (Bundesartenschutzverordnung Anlage 5 zu § 7 Abs. 2). In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!

Wichtige Information

Papageien dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe gehalten werden.

Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 5 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

In Räumen ist für einen ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt), entsprechend dem Lichtspektrum des natürlichen Sonnenlichts zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag liegen und der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: petdata; Bild: petdata

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt-Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch 

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF