Blauflügel-Sperlingspapagei (Forpus xanthopterygius)

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Blauflügel-Sperlingspapagei
Forpus xanthopterygius
Blauflügel-Sperlingspapagei (Forpus xanthopterygius)
Name Blauflügel-Sperlingspapagei
Name Lat. Forpus xanthopterygius
Familie Papageien
Familie lat. Psittacidae
Ordnung Papageien
Ordnung lat. Psittaciformes
Verbreitung Südamerika
Klimazone Subtropisch - tropisch
Tiergröße 12 cm
Ernährung Großsittichfutter, Obst, Gemüse
Temperatur Zimmertemperatur
Haltung Paar, Gruppe
Schwierigkeitsgrad Fortgeschrittene
Fortpflanzung Höhlenbrüter
Lebenserwartung 10-15 Jahre
Artenschutz WA Anhang II; EU Anhang B
Anzeigepflicht Ja

Vorkommen

Das Verbreitungsgebiet der Blauflügel-Sperlingspapageien ist Ostbrasilien, Nordkolumbien, das obere Amazonaseinzugsgebiet, Bolivien und Paraguay, wo sie in trockenen Gebieten mit Busch- und Baumbestand sowie an Regenwaldrändern leben.

Käfiggröße

Die Käfigmindestgröße beträgt 100 x 50 x 50 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Der Käfig muss in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Die Haltung in einer Voliere mit mindestens 1 m² Grundfläche ist der Käfighaltung vorzuziehen.

Einrichtung und Haltung

Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Eine Bademöglichkeit sollte ständig zur Verfügung stehen, alternativ können sie mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden. Neben Versteckmöglichkeiten (Höhlen oder Halbhöhlen) benötigen sie Kletter- und Beschäftigungsmaterial, wie Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.

Ernährung

Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Großsittichfutter" in Premium-Qualität erhältlich, ergänzt mit Kolbenhirse, Grünfutter (Löwenzahn, Vogelmiere, grüne Hirse), Gemüse (Paprika, Möhren etc.), Obst, Beeren, Wildkräutersamen, gelegentlich Insektenkost (Mehlkäferlarven, Grillen) und besonders zur Jungenaufzucht angekeimte Sämereien (Weizen oder Mais) und Weichfutter. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia und Vitaminkalk. Wasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.

Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.

Fortpflanzung und Zucht

Die Geschlechter sind leicht zu unterscheiden, die Weibchen haben keine blauen Gefiederpartien.

Sie brüten in Nistkästen (z.B. Wellensittich-Nistkästen) im Hoch- oder Querformat und in ausgehöhlten Baumstämmen. Als Nistkasteneinstreu eignen sich Sägespäne oder Holzmulm. Das Gelege besteht aus 3-5 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 21 Tage. Zur Brutzeit dürfen sie nur paarweise (nicht in der Gruppe) gehalten werden. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.

Anzeigepflicht – Artenschutz

Sie sollten mit einem Beinring versehen sein. Der Tierbestand ist unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.

Artenschutz: WA Anhang II; EU Anhang B. Der Kaufbeleg ist der erforderliche Herkunftsnachweis für das Tier. Bitte gut aufbewahren!

Wichtige Information

Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 0,5 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 15 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.

Es gibt zahlreiche Farbmutationen, da sich alle Arten der Sperlingspapageien fruchtbar kreuzen können.

Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe gehalten werden. Eine Vergesellschaftung mit anderen kleinen Papageien ist gut möglch. In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Bei Käfighaltung sollte ihnen Freiflug ermöglicht werden. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Othmar Sieberer; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch  

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF