Karmingimpel (Carpodacus erythrinus)
Karmingimpel Carpodacus erythrinus | |
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Name | Karmingimpel |
Name Lat. | Carpodacus erythrinus |
Synonym | Erythrina erythrina |
Familie | Finkenvögel |
Familie lat. | Fringillidae |
Ordnung | Sperlingsvögel |
Ordnung lat. | Passeriformes |
Verbreitung | Osteuropa, Asien |
Klimazone | Gemäßigt - subtropisch |
Tiergröße | 13-15 cm |
Ernährung | Waldvogelfutter, Beeren, Knospen |
Temperatur | Zimmertemperatur |
Haltung | Paar, Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Anfänger |
Fortpflanzung | Freibrüter |
Lebenserwartung | 5-10 Jahre |
Artenschutz | Nein |
Anzeigepflicht | Ja |
Vorkommen
Die Heimat der Karmingimpel erstreckt sich vom nordöstlichen Europa über Zentralasien bis zur Kamtschatka und Südostasien, wo sie überwintern. Sie leben in Waldrändern, Gebüsch-Landschaften, Kulturland, Parks und Gärten. Die im Handel befindlichen Tiere sind Zuchtformen.
Käfiggröße
Die Käfigmindestgröße beträgt 120 x 50 x 80 cm (L x B x H) für ein Paar. Die Käfiggröße darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 25 % zu erweitern. Der Käfig muss an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz in mindestens 80 cm Höhe (ausgenommen Volieren) aufgestellt werden, eine rechteckige Grundfläche haben und an drei Seiten, Volieren an einer Seite, undurchsichtig sein. Für die Schwarmhaltung ist eine Voliere erforderlich.
Einrichtung und Haltung
Der Boden muss mit Sand, Laub, Holzgranulat, Rindenmulch oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist regelmäßig zu reinigen. Sie benötigen Sitz-, Versteck-, Schlaf- und Nistmöglichkeiten sowie eine biotopähnliche Ausstattung mit Gräsern, Buschwerk und natürlicher Bepflanzung. Es sind mindestens 3 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass sie nur fliegend erreicht werden können und eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Eine Bademöglichkeit muss ständig vorhanden sein. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.
Ernährung
Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Waldvogelmischfutter" in Premium-Qualität erhältlich, dazu Grünhirse, Vogelmiere, Löwenzahn, Beeren, Knospen, Obst und besonders bei der Jungenaufzucht, gekeimte Sämereien, unbehandelter Salat, Eifutter, Insekten und Insektenlarven (Ameisenpuppen, kleine Buffalos, Pinkies, Blattläuse). Als Verdauungshilfe wird Holzkohle, Vitaminkalk, Sepia und Muschelgrit benötigt. Trinkwasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein und ist wie Futter täglich frisch in sauberen Gefäßen anzubieten.
Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.
Fortpflanzung und Zucht
Die Geschlechter sind deutlich zu unterscheiden. Bei Männchen sind vorderer Kopf, Brust und Bürzel karminrot gefärbt, Weibchen sind hellbraun mit dunkler Streifung, Kehle und Bauch sind weiß.
Sie brüten gerne in offenen mit Reisig verkleideten napfförmigen Nestunterlagen aus Geflecht oder auch frei in dichtem Gebüschen. Als Nistmaterial eignet sich Sisal, Jute- und Kokosfasern, Scharpie sowie Tierhaare. Das Gelege besteht aus 4-6 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 11-13 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen, bei Haltung in Freivolieren von März bis August. Die Raumtemperatur bei der Zucht sollte mindestens 15 °C betragen.
Anzeigepflicht – Artenschutz
Sie müssen gemäß Anlage 6 zur Bundesartenschutzverordnung mit einem Beinring gekennzeichnet werden und der Tierbestand ist unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.
Wichtige Information
Die Vögel dürfen nur paarweise oder in Gruppen gepflegt werden.
Bei Zimmerhaltung ist eine Innenvoliere mit einer Grundfläche von mindestens 0,6 m² und 1,5 m Höhe zu empfehlen. Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 1 m² Grundfläche, der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 5 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen. Rundvolieren mit einem Durchmesser unter 2 m sind nicht erlaubt.
In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt), entsprechend dem Lichtspektrum des natürlichen Sonnenlichtes, zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer muss zwischen 8 und 14 Stunden pro Tag liegen. Der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: petdata; Bild: Franz Lowak
Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln; CLASSEN & MASSOTH (1992): Handbuch der Cardueliden, Band 2, Hanke Verlag
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF